Ablauf­bei­spiel eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens  — Zwi­schen­ruf aus dem Maschi­nen­raum des Sanierungsverfahrens

Kei­ne Angst vor der Sanie­rung im Insolvenzverfahren!

Immer noch haben (zu) vie­le Unter­neh­mer eine gewis­se Skep­sis gegen­über bzw. Angst vor dem bösen I‑Wort. Dies ist scha­de, bie­tet doch die Insol­venz­ord­nung seit 1999 mit dem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren und dem Insol­venz­plan eine star­ke Sanie­rungs­op­ti­on, die dem Unter­neh­mer die Mög­lich­keit eröff­net, sei­nen Betrieb zu erhalten.

Auf­grund der lang­jäh­ri­gen Erfah­rung des Ver­fas­sers beruht die­ser Befund in der Haupt­sa­che auf einer tat­säch­lich unbe­grün­de­ten Angst vor dem Unbe­kann­ten. Im Fol­gen­den soll des­halb in aller Kür­ze ein­mal der gro­be und eigent­lich doch ganz ein­fa­che Ablauf eines sol­chen Ver­fah­rens in den ers­ten (den hek­tischs­ten; danach ist das Gröbs­te für die inter­nen Abläu­fe in der Regel auch bereits über­stan­den) Tagen aus ope­ra­ti­ver Sicht geschil­dert werden.

Situa­ti­on nach Antragstellung

In den weit­aus meis­ten Fäl­len erhält das sich in der Kri­se befin­den­de Unter­neh­men noch am Tag der Insol­venz­an­trag­stel­lung den Beschluss. Das Bera­ter­team ist im Unter­neh­men und bespricht mit den Geschäfts­füh­rern, wie die Ein­stel­lung der neu­en Pro­zes­se funk­tio­niert. Sodann erfolgt die initia­le Abstim­mung mit dem bestell­ten (vor­läu­fi­gen) Sach­wal­ter. Gemein­sam mit die­sem infor­mie­ren die Han­deln­den auf Sei­ten der Schuld­ne­rin an die­sem Tag auch die Mit­ar­bei­ten­den sowie die lei­ten­den Ange­stell­ten in einer Gene­ral­ver­samm­lung über die Antrag­stel­lung und das Ver­fah­ren. Dabei wird vor allem die Vor­be­rei­tung der für die drei Mona­te des vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­rens statt­fin­den­den Insol­venz­geld­vor­fi­nan­zie­rung mit allen Betei­lig­ten geplant. Das zu sanie­ren­de Unter­neh­men zahlt für die­se drei Mona­te kei­ne Löh­ne und Gehälter.

Den Mit­ar­bei­tern wird in die­sem Zusam­men­hang von allen Betei­lig­ten (Sanierungsberater/CRO, Geschäfts­füh­rer und vor­läu­fi­ger Sach­wal­ter) zuge­si­chert, dass die­se auch wei­ter regel­mä­ßig im Rah­men eines für alle Betei­lig­ten trans­pa­rent geführ­ten Ver­fah­rens infor­miert wer­den. Das schafft das not­wen­di­ge Ver­trau­en in der Belegschaft.

Das Erst­ge­spräch dient dazu, dem (vor­läu­fi­gen) Sach­wal­ter einen Über­blick über das Geschäfts­mo­dell der Schuld­ne­rin, die finan­zi­el­le Situa­ti­on und das Sanie­rungs­kon­zept zu ver­schaf­fen. Bei die­sem Ter­min wird auch die wei­te­re Zusam­men­ar­beit zwi­schen Geschäfts­füh­rung und vor­läu­fi­gem Sach­wal­ter abge­klärt und ins­be­son­de­re eine enge Abstim­mung ver­ein­bart. Der (vor­läu­fi­ge) Sach­wal­ter ist als „Schieds­rich­ter“ die wich­tigs­te Auf­sichts­in­stanz über die wei­te­re Geschäfts­füh­rung der eigen­ver­wal­ten­den Unter­neh­mens­or­ga­ne und ihrer Berater.

Das Unter­neh­men wird wäh­rend des gesam­ten Ver­fah­rens­ab­laufs durch sei­ne Sanie­rungs­be­ra­ter (teil­wei­se im Organ als CRO) beglei­tet. Die­se erstel­len auch in Zusam­men­ar­beit mit dem Unter­neh­men das ent­spre­chen­de Zah­len­ma­te­ri­al, ins­be­son­de­re die Liqui­di­täts­pla­nung, und müs­sen wäh­rend des Ver­fah­rens gemein­sam mit dem (vor­läu­fi­gen) Sach­wal­ter sämt­li­che durch das Unter­neh­men erfol­gen­den Zah­lun­gen prü­fen und frei­ge­ben. So haben alle Lie­fe­ran­ten – aber auch das Unter­neh­men selbst! – die Sicher­heit, dass sämt­li­che Bestel­lun­gen wäh­rend des Ver­fah­rens auch bezahlt wer­den können.

In den nun fol­gen­den ers­ten ein bis zwei Wochen wer­den letz­te Fra­gen der Bun­des­agen­tur für Arbeit geklärt, um das Insol­venz­geld wie geplant und pünkt­lich an die Mit­ar­bei­ter aus­zah­len zu kön­nen. Für die ver­fah­rens­not­wen­di­gen Dienst­leis­ter (Bewer­ter, Insol­venz­buch­hal­tung, Kas­sen­prü­fung, Ver­fah­rens­ver­si­che­rung CRO und (vor­läu­fi­ger) Sach­wal­ter) wer­den jeweils meh­re­re Ange­bo­te von aus dem Markt bekannten/renommierten Büros ein­ge­holt. Die­se wer­den dann gemein­sam mit dem (vor­läu­fi­gen) Sach­wal­ter bespro­chen, von die­sem geneh­migt und erst dann beauftragt.

Der Ablauf zur Frei­ga­be des Zah­lungs­ver­kehrs sowie des Bestell­we­sens ist fest­zu­le­gen. Eine Inven­tur des Anla­­ge- und Umlauf­ver­mö­gens auf den Stich­tag der Antrag­stel­lung fin­det ent­we­der über das Sys­tem des Unter­neh­mens (mit­samt einer stich­pro­ben­haf­ten Über­prü­fung durch den zu beauf­tra­gen­den Bewer­ter) oder tat­säch­lich phy­sisch statt.

Finan­zi­el­le Situa­ti­on und Liquiditätsplanrechnung

Das Unter­neh­men benö­tigt Gut­ha­ben­kon­ten. Mit den invol­vier­ten Haus­ban­ken steht die Eigen­ver­wal­tung des­halb von Beginn an in engem Aus­tausch wegen des wei­te­ren Vorgehens.

Der Sanie­rungs­be­ra­ter hat in Abstim­mung mit dem Unter­neh­men mit Antrag­stel­lung eine Liqui­di­täts­pla­nung erstellt, die nun­mehr in kur­zen Abstän­den aktua­li­siert und abge­gli­chen wird.

Der (vor­läu­fi­ge) Sach­wal­ter erhält dann regel­mä­ßig die­se aktua­li­sier­ten Liqui­di­täts­pla­nun­gen. Abschlie­ßend wer­den Wochen­mel­dun­gen mit den Geschäfts­vor­fäl­len an ihn ver­sandt. Auf sämt­li­che benö­tig­te Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen (inkl. der täg­li­chen Kon­to­aus­zü­ge) kön­nen die jeweils zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter im Unter­neh­men sowie der (vor­läu­fi­ge) Sach­wal­ter auch über sei­nen Zugang zu dem eigens ein­ge­rich­te­ten Daten­raum jeder­zeit zurückgreifen.

Infor­ma­ti­on der Kun­den und Gläubiger

In Abstim­mung mit dem (vor­läu­fi­gen) Sach­wal­ter wer­den die Lie­fe­ran­ten und Kun­den im Wege jeweils geson­der­ter Anschrei­ben infor­miert. Die kon­to­füh­ren­den Ban­ken sowie die wich­tigs­ten Kunden/Lieferanten wur­den durch die Geschäfts­füh­rung gemein­sam mit den Bera­tern geson­dert informiert.

Idea­ler­wei­se erar­bei­tet die Pres­se­ab­tei­lung des Sanie­rungs­be­ra­ters zudem eine kur­ze Erklä­rung für den Fall, dass ein pro­ak­ti­ver Umgang mit loka­len Medi­en not­wen­dig wer­den sollte.

Ope­ra­ti­ves Geschäft und Maß­nah­men wäh­rend des wei­te­ren Verfahrens

Nach die­sen ers­ten − vor allem auf­grund der not­wen­di­gen Umstel­lun­gen unter­neh­mens­in­ter­ner Abläu­fe − hek­ti­schen Wochen, wer­den sich alle Betei­lig­ten inten­siv bemü­hen, den Geschäfts­be­trieb zu sta­bi­li­sie­ren und die Umstrukturierung/Optimierung der inter­nen ope­ra­ti­ven Pro­zes­se des Unter­neh­mens gemäß dem erar­bei­te­ten Sanie­rungs­kon­zept best­mög­lich umzusetzen.

Über den Autor

Part­ner, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Insol­­venz- und Sanie­rungs­recht Dr. Alex­an­der Verhoeven

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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