Die ADCADA GmbH ist zwar insol­vent, doch könn­ten Gläu­bi­ger der „fest­ver­zins­li­chen Immo­bi­li­en­dar­le­hen“ zumin­dest einen Teil ihres Gel­des zurück­be­kom­men. Die Dar­le­hens­ge­ber erhiel­ten eine 110 pro­zen­ti­ge Besi­che­rung in Form einer Brief­grund­schuld. Die Ein­tra­gun­gen erfolg­ten im 1. Rang der Abtei­lung des Grundbuchs.

Wel­che Ansprü­che ste­hen den Gläu­bi­gern der „fest­ver­zins­li­chen Immo­bi­li­en­dar­le­hen“ zu?

Mit der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens kön­nen die Gläu­bi­ger der fest­ver­zins­li­chen Immo­bi­li­en­dar­le­henihre For­de­run­gen im Insol­venz­ver­fah­ren anmel­den. Allein die Anmel­dung der For­de­rung wird für die besi­cher­ten Gläu­bi­ger nicht aus­rei­chen, wenn sie mög­lichst viel des ver­lo­re­nen Gel­des zurück­be­kom­men wollen.

Besi­cher­te Gläu­bi­ger kön­nen regel­mä­ßig nicht allein auf eine Insol­venz­quo­te, son­dern mit­un­ter auf eine nahe­zu voll­stän­di­ge Befrie­di­gung ihrer For­de­rung hof­fen. Dies setzt aber die recht­zei­ti­ge und rich­ti­ge Gel­tend­ma­chung der Ansprü­che vor­aus. Anle­ger soll­ten mit der Gel­tend­ma­chung ihrer Ansprü­che einen auf das Insol­venz­recht sowie das Bank- und Kapi­tal­markt­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt beauf­tra­gen. Neben kapi­tal­markt­recht­li­chen Fra­gen sind die Beson­der­hei­ten der Insol­venz­ord­nung zu berücksichtigen.

Was kos­tet die Bera­tung durch einen Rechtsanwalt?

Unse­re Erst­be­ra­tung ist kos­ten­los. Am Ende unse­rer Erst­be­ra­tung tei­len wir Ihnen mit, ob die wei­te­re Rechts­ver­fol­gung erfolg­ver­spre­chend ist oder nicht.

Soll­ten Sie sich im Anschluss an die Erst­be­ra­tung für eine anwalt­li­che Beglei­tung im Fall ADCADA ent­schlie­ßen, wer­den wir Sie über etwa­ige Kos­ten immer vor der Beauf­tra­gung informieren.

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Sascha Borow­ski von der mehr­fach für das Insol­­venz- und Sanie­rungs­recht aus­ge­zeich­ne­ten Wirt­schafts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp fasst zusammen:

  • Unse­ren Man­dan­ten tei­len wir vor der Ertei­lung des Auf­tra­ges die Kos­ten mit.
  • Für unse­re Man­dan­ten besteht eine voll­stän­di­ge Kostentransparenz.
  • Die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung über­neh­men oft Rechtsschutzversicherungen.
  • Eine kos­ten­lo­se Deckungs­an­fra­ge bei der Ver­si­che­rung stel­len wir.

Wird der Insol­venz­ver­wal­ter mei­ne Ansprü­che verfolgen?

Nur Gläu­bi­ger, die ihre Ansprü­che aktiv gel­tend machen, kön­nen ihre Ver­lus­te mini­mie­ren. Weder der Insol­venz­ver­wal­ter noch der (vor­läu­fi­ge) Gläu­bi­ger­aus­schuss, dem Rechts­an­walt Sascha Borow­ski anhängt, wer­den die Ansprü­che der ein­zel­nen Gläu­bi­ger gel­tend machen und die For­de­run­gen zur Insol­venz­ta­bel­le anmel­den. Geschä­dig­ten Anle­gern wird daher die akti­ve Gel­tend­ma­chung ihrer Ansprü­che emp­foh­len. Kurz gesagt: „Wer nichts tut, wird auch kein Geld bekommen.“

Wer sind wir?

Seit über zwölf Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Sascha Borow­ski (Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren. Er berät sowohl bei der Durch­set­zung als auch der Abwehr von For­de­run­gen im Insolvenzverfahren.

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirt­schafts­kanz­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

Set­zen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
 
per E‑Mail:

per Tele­fon: +49 (0)211- 828977 200

oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düsseldorf,

Besu­chen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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