Die ADCADA GmbH ist zwar insolvent, doch könnten Gläubiger der „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Die Darlehensgeber erhielten eine 110 prozentige Besicherung in Form einer Briefgrundschuld. Die Eintragungen erfolgten im 1. Rang der Abteilung des Grundbuchs.

Welche Ansprüche stehen den Gläubigern der „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ zu?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger der festverzinslichen Immobiliendarlehenihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Allein die Anmeldung der Forderung wird für die besicherten Gläubiger nicht ausreichen, wenn sie möglichst viel des verlorenen Geldes zurückbekommen wollen.

Besicherte Gläubiger können regelmäßig nicht allein auf eine Insolvenzquote, sondern mitunter auf eine nahezu vollständige Befriedigung ihrer Forderung hoffen. Dies setzt aber die rechtzeitige und richtige Geltendmachung der Ansprüche voraus. Anleger sollten mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche einen auf das Insolvenzrecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Neben kapitalmarktrechtlichen Fragen sind die Besonderheiten der Insolvenzordnung zu berücksichtigen.

Was kostet die Beratung durch einen Rechtsanwalt?

Unsere Erstberatung ist kostenlos. Am Ende unserer Erstberatung teilen wir Ihnen mit, ob die weitere Rechtsverfolgung erfolgversprechend ist oder nicht.

Sollten Sie sich im Anschluss an die Erstberatung für eine anwaltliche Begleitung im Fall ADCADA entschließen, werden wir Sie über etwaige Kosten immer vor der Beauftragung informieren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski von der mehrfach für das Insolvenz- und Sanierungsrecht ausgezeichneten Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp fasst zusammen:

  • Unseren Mandanten teilen wir vor der Erteilung des Auftrages die Kosten mit.
  • Für unsere Mandanten besteht eine vollständige Kostentransparenz.
  • Die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen oft Rechtsschutzversicherungen.
  • Eine kostenlose Deckungsanfrage bei der Versicherung stellen wir.

Wird der Insolvenzverwalter meine Ansprüche verfolgen?

Nur Gläubiger, die ihre Ansprüche aktiv geltend machen, können ihre Verluste minimieren. Weder der Insolvenzverwalter noch der (vorläufige) Gläubigerausschuss, dem Rechtsanwalt Sascha Borowski anhängt, werden die Ansprüche der einzelnen Gläubiger geltend machen und die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Geschädigten Anlegern wird daher die aktive Geltendmachung ihrer Ansprüche empfohlen. Kurz gesagt: „Wer nichts tut, wird auch kein Geld bekommen.“

Wer sind wir?

Seit über zwölf Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren. Er berät sowohl bei der Durchsetzung als auch der Abwehr von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
 
per E-Mail: ed.pm1711627193akemm1711627193eorb-1711627193kilah1711627193cub@n1711627193egaln1711627193alati1711627193pak1711627193

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

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