Im Insol­venz­ver­fah­ren der adca­da GmbH wur­den soge­nann­te Gemein­sa­me Ver­tre­ter gewählt. Von vie­len geschä­dig­ten Anle­gern wur­de ich kon­tak­tiert. Eine Aus­wahl der häu­fig gestell­ten Fra­gen wur­den von mir aus­ge­wählt, die ich im Fol­gen­den ger­ne beantworte:

Was hat es mit dem gemein­sa­men Ver­tre­ter auf sich?

Das Schuld­ver­schrei­bungs­ge­setz 2009 sieht in § 19 Abs. 2 des Geset­zes vor, dass mit Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens sei­tens des Insol­venz­ge­richts eine sog. Anlei­he­gläu­bi­ger­ver­samm­lung ein­zu­be­ru­fen ist. Im Rah­men die­ser Anlei­he­gläu­bi­ger­ver­samm­lung ent­schei­den die Anlei­he­gläu­bi­ger dar­über, ob und wer zum gemein­sa­men Ver­tre­ter gewählt wird.

Ist die von mir oder mei­nem anwalt­li­chen Bera­ter ein­ge­reich­te For­de­rungs­an­mel­dung hinfällig?

Wird ein gemein­sa­mer Ver­tre­ter bestellt, so ist aus­schließ­lich die­ser zur Anmel­dung der For­de­rung im Insol­venz­ver­fah­ren berech­tigt und ver­pflich­tet, § 19 Abs. 3 SchVG. Das Vor­ste­hen­de gilt aller­dings nur für For­de­run­gen aus dem Papier, also aus der Schuld­ver­schrei­bung selbst. Soll­ten dar­über hin­aus wei­te­re Ansprü­che bestehen, kann der gemein­sa­me Ver­tre­ter die­se nicht anmel­den. Regel­mä­ßig sind dies (bspw.) die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung vor der Insol­venz­an­trag­stel­lung. Die­se sind ent­we­der von dem/der Anleihegläubiger/in selbst oder durch einen Rechts­an­walt anzumelden.

Wer­den von dem gemein­sam Ver­tre­ter alle For­de­run­gen, die ich gegen die adca­da GmbH oder wei­te­re Gesell­schaf­ten die­ser Unter­neh­mens­grup­pe habe angemeldet?

Für jede Anlei­he­se­rie kann ein gemein­sa­mer Ver­tre­ter gewählt und bestimmt wer­den; eine Ver­pflich­tung, einen sol­chen zu bestel­len, besteht jedoch nicht.

D.h.:

  • In meh­re­ren Schuld­ver­schrei­bungs­se­ri­en der adca­da GmbH wur­den wir, die Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, zum gemein­sa­men Ver­tre­ter bestellt. Die For­de­run­gen eben die­ser Anlei­he­gläu­bi­ger haben wir im Insol­venz­ver­fah­ren bereits ange­mel­det und den von uns ver­tre­te­nen Gläu­bi­gern eine Ablich­tung der For­de­rungs­an­mel­dung mit der Bit­te um Prü­fung überlassen.
  • Dar­über hin­aus gibt es wei­te­re Anlei­he­se­ri­en, in denen ein ande­rer gemein­sa­mer Ver­tre­ter bestellt wur­de. Fra­gen, die die Anmel­dung die­ser For­de­run­gen betref­fen, müs­sen unmit­tel­bar mit eben jenem gemein­sa­men Ver­tre­ter geklärt werden.
  • Zudem gibt es Anlei­he­se­ri­en, in denen kein gemein­sa­mer Ver­tre­ter gewählt wur­de. Dort ist eine Anmel­dung durch die jewei­li­gen Gläu­bi­ger wei­ter­hin erfor­der­lich, sofern die For­de­run­gen noch nicht ange­mel­det wurden.

    Wie gehe ich mit noch nicht ange­mel­de­ten For­de­run­gen um?

Soll­ten Sie neben der von Ihnen gezeich­ne­ten Anlei­he, für die ein gemein­sa­mer Ver­tre­ter bestellt wur­de, wei­te­re Kapi­tal­an­la­ge­pro­duk­te der adca­­da-Grup­­pe gezeich­net haben und soll­ten die­se noch nicht von Ihnen ange­mel­det wor­den sein, emp­feh­len wir grund­sätz­lich, die For­de­rungs­an­mel­dung nach­zu­ho­len. Ger­ne kann ich Ihnen hier­bei behilf­lich sein.

Kön­nen For­de­run­gen nach Ablauf der vom Gericht gesetz­ten Frist noch ange­mel­det werden?

Ja, For­de­run­gen kön­nen auch wäh­rend des Insol­venz­ver­fah­rens, auch nach dem Ablauf der vom Gericht gesetz­ten Frist, ange­mel­det wer­den. Rechts­nach­tei­le ent­ste­hen den Gläu­bi­gern regel­mä­ßig nur inso­weit, als dass sie eine soge­nann­te Nach­mel­de­ge­bühr i.H.v. 20,00 € an das Insol­venz­ge­richt zah­len müssen.

Daher emp­feh­len ich Gläu­bi­gern, die die Frist zur For­de­rungs­an­mel­dung ver­passt haben, ihre For­de­rung nachzumelden.

Kann der gemein­sa­me Ver­tre­ter einen Vor­schuss verlangen?

Uns ist bekannt, dass es gemein­sa­me Ver­tre­ter gibt, die einen sog. Vor­schuss für ihre Tätig­keit ver­lan­gen. Einen sol­chen Vor­schuss for­dern wir nicht. In dem Insol­venz­ver­fah­ren adca­da GmbH sehen die von den Anlei­he­gläu­bi­gern gefass­ten und vom Insol­venz­ge­richt ver­öf­fent­lich­ten Beschlüs­se vor, dass die gemein­sa­men Ver­tre­ter ihre Ver­gü­tung sowie die wei­te­ren Kos­ten von einer Insol­venz­quo­te abzie­hen können.

Wir gehen nicht davon aus, dass die Bean­spru­chung eines Vor­schus­ses recht­mä­ßig ist. Des Wei­te­ren gehen wir davon aus, dass die Anmel­dung der For­de­rung zur Insol­venz­ta­bel­le nicht von der Zah­lung eines Vor­schus­ses an den gemein­sa­men Ver­tre­ter abhän­gig gemacht wer­den kann.

Bei Fra­gen wen­den Sie sich ger­ne an mich.

Ist durch die Bestel­lung des gemein­sa­men Ver­tre­ters der Insol­venz­ver­wal­ter abgesetzt?

Nein, der vom Insol­venz­ge­richt ein­ge­setz­te Insol­venz­ver­wal­ter ist wei­ter­hin im Amt. Die Ein­set­zung eines Insol­venz­ver­wal­ters ist wei­ter­hin erfor­der­lich und wird durch die Bestel­lung eines gemein­sa­men Ver­tre­ters auch nicht tangiert.

Wie hoch ist die Ver­gü­tung des gemein­sa­men Vertreters

Die Kos­ten wer­den, soweit es unse­re Bestel­lung als gemein­sa­mer Ver­tre­ter im Fall der adca­da GmbH betrifft, von der Insol­venz­quo­te in Abzug gebracht und erge­ben sich aus dem Beschluss der abruf­bar ist über: www.insolvenzbekanntmachungen.de. Zu etwa­igen Kos­ten, die Anlei­he­gläu­bi­gern infol­ge der Beauf­tra­gung wei­te­rer Rechts­an­wäl­te ent­ste­hen, kön­nen wir kei­ne Anga­ben machen.

Wer sind wir?

Seit über zwölf Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Sascha Borow­ski (Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren. In zahl­rei­chen Ver­fah­ren berät er Anlei­he­gläu­bi­ger, auch als gemein­sa­mer Ver­tre­ter, und ver­öf­fent­lich­te zum Schuld­ver­schrei­bungs­ge­setz meh­re­re Fachbeiträge.

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirt­schafts­kanz­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

Set­zen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
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per Tele­fon: +49 (0)211- 828977 200

oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düsseldorf,

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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