Der deutschen Air Berlin ist das Geld ausgegangen. Nachdem der Großaktionär Etihad Airways am vergangen Freitag die Reißleine zog und weitere Unterstützung von 50 Mio. Euro versagte, hat Air Berlin die Eigenverwaltung beantragt. Wie es mit der Nummer 2 bei den deutschen Airlines weitergeht und wer Gewinner und Verlierer sein wird, analysiert der Insolvenzrechtsexperte Robert Buchalik.

Aus heutiger Perspektive steht schon fest, dass eine frühere Antragstellung beispielsweise im Schutzschirmverfahren in jedem Fall besser gewesen wäre. Grundsätzlich gilt, je früher der Antrag gestellt wird, umso vielfältiger sind die Handlungsalternativen, die Krise zu bewältigen. Man hätte wesentlich mehr Zeit zur Vorbereitung gehabt und vermutlich auch deutlich mehr Liquiditätsspielräume.

Air Berlin praktisch wertlos

Heute hat Air Berlin jedenfalls praktisch keine eigenen Werte mehr, auch die Flugzeuge gehören nicht Air Berlin, sondern verschiedenen Leasinggesellschaften. Einzig die Start- und Landerechte lassen sich noch zu Geld machen, wenn sie nicht sogar an den Bund zur Absicherung des Massekredites verpfändet sind.

Es spricht also alles dafür, dass Air Berlin zerschlagen wird. Es ist kaum damit zu rechnen, dass sie als eigenständige Gesellschaft bestehen bleibt. Da die Flugkapazitäten der Air Berlin aber nicht vom Markt verschwinden werden, werden Kabinenpersonal, Technik und Piloten größtenteils von einer oder mehreren Fluggesellschaften übernommen. Aller Wahrscheinlichkeit werden Teile an mehrere Erwerber verkauft werden. Die Folge wird sein, dass die Preise auf den Inlandsflügen deutlich anziehen, denn da ist mit der Zerschlagung der Air Berlin die Lufthansa mit ihren Billigtöchtern der einzige Anbieter.

Die Pleite bringt viele Verlierer hervor

Die größten Verlierer sind sicherlich die Mitarbeiter des Bodenpersonals und der Verwaltung. Sie werden zum großen Teil ihren Job verlieren. Wahrscheinlich werden auch die Aktionäre, allen voran die Etihad und andere Geldgeber, verlieren und ihre Forderungen vollständig abschreiben müssen. Allein die ungesicherten Anleihegläubiger sollen Forderungen von fast 500 Mio. Euro haben. Die werden genauso wenig wie die Aktionäre etwas von ihrem Geld zurückbekommen. Ebenso müssen die Lieferanten erhebliche Einbußen hinnehmen. Möglicherweise wird der ein oder andere Lieferant selber finanzielle Schwierigkeiten bekommen und sollte vorsorglich selbst über ein Eigenverwaltungsverfahren nachdenken.

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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