AnleihenFinder: GOLFINO AG: Kanzlei Buchalik Brömmekamp beantragt die Verlegung der Gläubigerversammlung
Das Amtsgericht Reinbek (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 01.02.2020 für den 24.03.2020 um 11:30 Uhr eine Gläubigerversammlung allein für die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung (WKN: A2BPVE / ISIN: DE000A2BPVE8 nach § 19 Abs. 2 SchVG) einberufen. Rechtsanwalt Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp hat mit Schriftsatz vom 18.03.2020 angeregt, die vom Gericht einberufene Anleihegläubigerversammlung wegen der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (auch als CORONA-Virus bezeichnet) zu verlegen.
Sascha Borowski
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.