AnleihenFinder: GOLFINO AG: Kanzlei Buchalik Brömmekamp beantragt die Verlegung der Gläubigerversammlung

Das Amtsgericht Reinbek (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 01.02.2020 für den 24.03.2020 um 11:30 Uhr eine Gläubigerversammlung allein für die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung (WKN: A2BPVE / ISIN: DE000A2BPVE8 nach § 19 Abs. 2 SchVG) einberufen. Rechtsanwalt Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp hat mit Schriftsatz vom 18.03.2020 angeregt, die vom Gericht einberufene Anleihegläubigerversammlung wegen der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (auch als CORONA-Virus bezeichnet) zu verlegen.
Sascha Borowski

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