Kündigungsschutzprozess: Grundsätzlich kein Verwertungsverbot von Aufnahmen vorsätzlicher Straftaten bei offener Videoüberwachung
Kündigungsschutzprozess: Grundsätzlich kein Verwertungsverbot der Aufnahmen vorsätzlicher Straftaten bei offener Videoüberwachung Arbeitgeber, die den Verdacht haben, dass Arbeitnehmer Arbeitszeit vortäuschen, stehen oft vor einem Dilemma. Sie benötigen Nachweise, um das rechtswidrige Verhalten zu beweisen. Filmaufnahmen aus Überwachungskameras könnten hierbei zwar helfen, allerdings steht dies im Spannungsverhältnis zum Datenschutz, was in einem späteren Kündigungsschutzprozess zu Problemen für den Arbeitgeber [...]