Umzug schützt vor InsO nicht … Der Bundesgerichtshof zur Zuständigkeit deutscher Insolvenzgerichte
Umzug schützt vor InsO nicht ... Der Bundesgerichtshof zur Zuständigkeit deutscher Insolvenzgerichte Auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), Beschl. v. 07.07.2022, Az. IX ZB 14/21, bleiben die deutschen Gerichte nach Stellung eines Insolvenzantrags auch dann zuständig, wenn der Schuldner den Insolvenzantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt hat und noch vor der Verweisung an das örtlich zuständige [...]