EU-weite Anerkennung von StaRUG-Restrukturierungen: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen
EU-weite Anerkennung von StaRUG-Restrukturierungen: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen Seit dem 17.07.2022 besteht gemäß dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) die Möglichkeit, ein Restrukturierungsvorhaben öffentlich bekannt zu machen. Dies hat zur Folge, dass eine in Deutschland durch einen Restrukturierungsplan durchgeführte Gestaltung von Gläubigerrechten auf Grundlage der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) gegen planbetroffene Gläubiger auch in EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden kann. Denn [...]