Claudia Rumma in „Der SanierungsBerater“: Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

Rechtsanwältin Claudia Rumma erläutert in der aktuellen Ausgabe von „Der SanierungsBerater“ das Thema „Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit – Kein Stimmrecht der Insolvenzgläubiger nach §210a InsO n.F“.

Konkret befasst sich der Beitrag mit einer Gesetzesänderung im Insolvenzrecht, die die Abstimmung der Gläubiger über Insolvenzpläne, insbesondere bei Masseunzulänglichkeit, betrifft. In der Vergangenheit war unklar, ob nicht nachrangige Gläubiger in solchen Fällen stimmberechtigt sind. Eine Gesetzesänderung im Jahr 2021 stellt klar, dass nicht nachrangige Gläubiger im Fall der Masseunzulänglichkeit in die Rechte der nachrangigen Gläubiger eintreten. Dies hat Auswirkungen auf ihr Stimmrecht und den Forderungserlass. Ein Gericht hatte Gläubigern irrtümlich ein Stimmrecht eingeräumt, was zum Scheitern eines Sanierungsplans führte. Claudia Rumma betont, dass in unklaren Fällen das Gericht frühzeitig konsultiert werden sollte, um Missverständnisse zu vermeiden.

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