Eine Regel­in­sol­venz bedeu­tet für den Zahn­arzt meist den Ver­lust sei­nes Unter­neh­mens oder aber eine dau­er­haf­te Abtre­tung sei­ner Ein­nah­men. Über ein Insol­venz­plan­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung kann das ver­hin­dert wer­den, denn in die­sem Ver­fah­ren bleibt der Zahn­arzt wei­ter in der Unter­neh­mens­lei­tung und die Kür­ze des Ver­fah­rens ermög­licht eine schnel­le Befrei­ung von den insol­venz­recht­li­chen Zwän­gen. Es bie­tet eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit der Kri­sen­be­wäl­ti­gung, denn die Eigen­ver­wal­tung steht für eine Fort­füh­rung der Pra­xis und deren Erhalt für den Arzt.

Bei einer pro­fes­sio­nel­len Vor­be­rei­tung kön­nen die Vor­tei­le der insol­venz­spe­zif­schen Sanie­rung in kür­zes­ter Zeit opti­mal aus­ge­schöpft wer­den, ohne dass der Zahn­arzt die Füh­rung aus der Hand gibt. Gegen­über den Kran­ken­kas­sen und den Lie­fe­ran­ten hat ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren einen nicht zu unter­schät­zen­den psy­cho­lo­gi­schen Effekt: Der Arzt zeigt, dass er in der Lage ist, eine Kri­se recht­zei­tig zu erken­nen und sein Unter­neh­men selbst­stän­dig aus die­ser her­aus­zu­füh­ren. Die Pati­en­ten wie­der­um bekom­men von dem Ver­fah­ren meist nichts mit.

Kri­sen recht­zei­tig erken­nen und selbst­stän­dig bewältigen

Eine Pra­xis kann aus vie­len Grün­den in eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge gera­ten. Bei­spiels­wei­se bei  einer  Ver­schär­fung der Wirt­schaft­lich­keits­prü­fung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen. Im Zwei­fels­fall kön­nen Regress­be­trä­ge mit dem Hono­rar­an­spruch ver­rech­net wer­den. Die­se Ein­nah­men feh­len am Ende zur Deckung der lau­fen­den Kos­ten. Dar­über hin­aus kön­nen durch Ver­än­de­run­gen im Bereich der zahn­ärzt­li­chen Ver­gü­tung (Fest­zu­schüs­se) oder auch bei sin­ken­den Zuzah­lun­gen von Pati­en­ten die vor­her kal­ku­lier­ten Ein­nah­men einbrechen.

Aber auch typi­sche unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen kön­nen in die Liqui­di­täts­kri­se füh­ren, wenn sich Betriebs­er­wei­te­run­gen auf­grund unvor­her­ge­se­he­ner Stand­ort­ent­wick­lun­gen als Fehl­in­ves­ti­ti­on her­aus­stel­len oder sich das Unter­neh­men durch lang­fris­ti­ge, aber unren­ta­ble Miet‑, Leasing‑, Sof­t­­wa­re- oder Arbeits-ver­­­trä­­ge bin­det. Auch ver­meint­lich lukra­ti­ve Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen belas­ten infol­ge einer feh­len­den Aus­las­tung die Liqui­di­tät erheb­lich. Jeder Arzt wünscht sich in die­ser Situa­ti­on eine Rück­kehr in das ruhi­ge­re Fahrwasser.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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