• Sanierung soll den weltweit tätigen Windzulieferer, Maschinen- und Anlagenbauer nachhaltig wettbewerbsfähig aufstellen

Salzbergen, 27. Juni 2013. Vier Unternehmen der Beckmann Volmer-Gruppe haben heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Lingen gestellt. Das Amtsgericht hat dem Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung entsprochen. Damit kann die Gesellschaft den eingeschlagenen Sanierungskurs in Eigenverwaltung konsequent fortsetzen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Edgar Grönda von der Kanzlei Schultze & Braun aus Bremen bestellt. Die Mitarbeiter wurden über die aktuelle Entwicklung im Rahmen einer Belegschaftsversammlung informiert. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Mitarbeiter sind bis einschließlich August über das Insolvenzgeld abgesichert. Die Produktion und Lieferung läuft ungehindert weiter.

Das erst mit Wirkung zum 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschaffene Instrument ermöglicht es, Unternehmen auf Basis eines abgestimmten Sanierungs- und Zukunftskonzepts in Eigenverwaltung zu restrukturieren.

Nach Überzeugung der Geschäftsführer und Gründer Rainer Beckmann, Heiko Molitor, Bernd Volmer und Thomas Volmer ist dieser Schritt in der gegenwärtig schwierigen Lage dieser Gesellschaften durch den anhaltenden massiven Rückgang im Windenergiesektor die beste Option, um den begonnenen Restrukturierungskurs im Interesse der Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Gläubiger, Partner und Gesellschafter erfolgreich abzuschließen und so den Fortbestand zu sichern.

Die Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Eigenverwaltung schafft dem Unternehmen den notwendigen Spielraum, um ein im Interesse aller Verfahrensbeteiligten liegendes ausgewogenes und nachhaltiges Zukunftskonzept zu realisieren.

Unterstützt wird die Geschäftsführung der Beckmann Volmer Gruppe von der erfahrenen Insolvenz- und Sanierungsexpertin Rechtsanwältin Saskia Streicher, die die Geschäftsführung als Chief Restructuring Officer (CRO) erweitert. Saskia Streicher kommt von der Düsseldorfer Kanzlei Buchalik Brömmekamp. „Im nächsten Schritt werden wir den Kunden und Lieferanten unverzüglich unsere Maßnahmen vorstellen. Wir sind uns sicher, dass sie den eingeschlagenen Weg und somit die Fortführung des Geschäftsbetriebes unterstützen werden“, erklärt Streicher.

Der Maschinen- und Anlagenbauer ist durch das starke Wachstum der Unternehmensgruppe in den Jahren zuvor und durch die andauernde, massiv rückläufige Branchenentwicklung in der Windenergie in diese wirtschaftliche Schieflage geraten. Das zunächst mit der Beratungsgesellschaft Buchalik Brömmekamp entwickelte Planszenario soll die Unternehmensgruppe wettbewerbsfähiger und dauerhaft gewinnbringend aufstellen.

Folgende Unternehmen der Gruppe haben einen Insolvenzantrag gestellt: Beckmann Volmer GmbH & Co. KG, Beckmann Volmer Service GmbH & Co. KG, Beckmann Volmer WET GmbH und Beckmann Volmer Immobilien GmbH & Co. KG, alle mit Sitz in Salzbergen. Die Unternehmen in Polen, China und den USA sind von diesem Verfahren  nicht betroffen. Über den Umfang eines sozialverträglichen Personalabbaus können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Vor dem Hintergrund einer kurzfristigen Diversifizierung des aktuellen Produktportfolios soll die Vertriebstätigkeit verstärkt und ausgeweitet werden. In der derzeitigen Produktions- und Leistungswirtschaft sollen Optimierungspotenziale ausgenutzt und umgesetzt werden, von verlustbringenden Aufträgen will sich das Unternehmen trennen.

Die ersten Maßnahmen wurden dem Gericht, dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem vorläufigen Sachwalter bereits vorgestellt und werden von diesen mitgetragen.

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos