besserlackieren.de: Damoklesschwert Geschäftsführerhaftung

Die Rechtsform „GmbH“ ist auch bei Industrielackierbetrieben beliebt, u.a. deshalb, weil die Haftung gegenüber Gläubigern auf das Stammkapital der GmbH beschränkt ist. Was häufig nicht bekannt ist: Geschäftsführer haften bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten als Geschäftsführer, z.B. verspäteter Insolvenzantragstellung, mit ihrem Privatvermögen.
Robert Buchalik

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