• Restaurantbetrieb läuft wie gewohnt weiter

Duisburg,  5. Oktober 2014. Die Betreibergesellschaft PH Duisburg GmbH hat gestern (2. Oktober) beim zuständigen Amtsgericht Duisburg einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Duisburg hat den entsprechenden Anträgen des Unternehmens entsprochen und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das Besondere des Eigenverwaltungsverfahrens ist: das Unternehmen wird von seinem Management während der Sanierung weiterhin geführt. Lediglich das Amtsgericht und ein Sachwalter übernehmen eine Aufsichtsfunktion. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke von der Kanzlei hrm Henneke Röpke Rechtsanwälte ernannt.

Grund für die geplante Sanierung sind verschiedene Probleme des City Palais‘ Duisburg, in dem PH Duisburg ein Restaurant betreibt: Zum einen die Verzögerung der Wiedereröffnung der Mercatorhalle und dem daraus resultierenden Besuchermangel, zum anderen hat der Standort nicht die erwartete positive Entwicklung genommen.

Die PH Duisburg wird nun einen Sanierungsplan erarbeiten, der die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt, und den Gläubigern zur Abstimmung vorlegen. Das Konzept wird mit der sanierungserfahrenen Kanzlei Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf) erstellt. Für den Fall der Zustimmung durch die Gläubiger kann das Verfahren voraussichtlich im zweiten Quartal 2015 wieder aufgehoben werden.

Der Geschäftsbetrieb läuft während des Verfahrens ohne Einschränkungen weiter. PH Duisburg hofft in dieser schwierigen Situation auf die Unterstützung der Gäste.

Mit dem Eigenverwaltungsverfahren nutzt die PH Duisburg eine neue Möglichkeit der Insolvenzordnung, deren Reform 2012 in Kraft trat. Das Unternehmen habe sich letztlich für die Eigenverwaltung entschieden, weil das Verfahren die besten Instrumente biete, die eingeleitete Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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