• Gesam­ter Geschäfts­be­trieb unein­ge­schränkt sichergestellt
  • Stores und Web­shop wei­ter­hin geöffnet
  • Lie­fe­rung der Kol­lek­ti­on wei­ter­hin sichergestellt

Gel­sen­kir­chen. 24. Mai 2017. „Kon­su­men­ten, die für Mode immer weni­ger Geld aus­ge­ben, und der boo­men­de Online­han­del, der inzwi­schen 16 Pro­zent des Bran­chen­um­sat­zes aus­macht, sind nur zwei Grün­de für wei­ter sin­ken­de Ein­nah­men im sta­tio­nä­ren Han­del. Die­ses geän­der­te Kon­sum­ver­hal­ten ist auch an BiBA nicht spur­los vor­bei­ge­gan­gen. Des­halb haben wir uns vor­sorg­lich ent­schie­den, das Unter­neh­men durch ein Schutz­schirm­ver­fah­ren umfas­send und selbst­be­stimmt zu sanie­ren“, erklärt BiBA-Geschäfts­­­füh­­rer Dirk Drei­er. Dem ent­sprechenden Antrag des Mode­un­ter­neh­mens hat das Amts­ge­richt Essen ent­spro­chen und die Eigen­ver­wal­tung geneh­migt. Beim Schutz­schirm­ver­fah­ren, ähn­lich dem ame­ri­ka­ni­schen Chap­­ter-11-Ver­­­fah­­ren, des­sen sich bei­spiels­wei­se Gene­ral Motors bedient hat, trägt die bis­he­ri­ge Geschäfts­füh­rung wei­ter­hin die Ver­ant­wor­tung für alle Ent­schei­dun­gen und führt die Sanie­rung sel­ber durch. Vor­aus­set­zung für das Schutz­schirm­ver­fah­ren ist, das kei­ne Zah­lungs­un­fä­hig­keit vorliegt.

Die BiBA-Stores blei­ben wäh­rend des Ver­fah­rens wei­ter­hin unver­än­dert geöff­net und wie gewohnt, kann im Online-Shop bestellt wer­den. Das Wider­rufs­recht der Kun­den gilt unein­ge­schränkt. Die Lie­fe­rung der aktu­el­len Kol­lek­ti­on an die Stores und den Ein­zel­han­del sowie aus dem Web-Shop ist sicher­ge­stellt. Das Unter­neh­men ist voll­stän­dig hand­lungs­fä­hig. „Für das Unter­neh­men besteht die vol­le Rücken­de­ckung und das unein­ge­schränk­te Ver­trau­en der Gesell­schaf­ter, die bereits erheb­li­chen Kapi­tal­ein­satz für den Erhalt der BiBA geleis­tet haben“, erklärt Drei­er. Die rund 490 Mit­ar­bei­ter wur­den über die aktu­el­le Ent­wick­lung im Rah­men einer Mit­ar­bei­ter­ver­samm­lung infor­miert. Die Löh­ne und Gehäl­ter sind in den ers­ten drei Mona­ten des Ver­fah­rens durch die Agen­tur für Arbeit gesichert.

BiBA wird inner­halb der nächs­ten drei Mona­te unter einem gesetz­li­chen Schutz­schirm einen Sanie­rungs­plan erstel­len. Die­sem Plan, der die Fort­füh­rung des Unter­neh­mens auf­zeigt, müs­sen die Gläu­bi­ger zustim­men. Anschlie­ßend bestä­tigt das Amts­ge­richt den Plan. Ziel des Sanie­rungs­pla­nes ist es, BiBA wie­der pro­fi­ta­bel auf­zu­stel­len. Das Restruk­tu­rie­rung­kon­zept umfasst im Wesent­li­chen drei Eck­punk­te, die auf Ver­bes­se­rung der Effi­zi­enz und Ein­schnit­te auf der Kos­ten­sei­te set­zen. Ers­tens soll der Umsatz in den selbst geführ­ten Ver­kaufs­flä­chen gestei­gert wer­den. Dazu führ­te BiBA bereits eine Neu­aus­rich­tung der dies­jäh­ri­gen Kol­lek­tio­nen durch. Eine erhöh­te Wer­tig­keit der Kol­lek­ti­on, ein bes­se­rer Qua­li­täts­stan­dard und mehr Kun­den­ser­vice zäh­len zu den durch­ge­führ­ten Maß­nah­men. „Die neue Kol­lek­ti­on wird von unse­ren Kun­din­nen sehr gut ange­nom­men. Der Wech­sel in der Krea­ti­on zeigt damit ers­te Erfol­ge. Des­halb bin ich zuver­sicht­lich, dass sowohl die Kun­din­nen als auch unse­re Lie­fe­ran­ten und Mit­ar­bei­ter uns wei­ter­hin unter­stüt­zen wer­den“, so Geschäfts­füh­rer Dreier.

Ein wei­te­rer Hebel wird in der Kon­so­li­die­rung des Fili­al­net­zes lie­gen: Ver­lust­brin­gen­de Stand­or­te oder Stand­or­te, die eine nega­ti­ve Wachs­tums­pro­gno­se auf­wei­sen, sol­len geschlos­sen wer­den. Der zwei­te Eck­punkt ist die Sen­kung der Per­so­nal­kos­ten in den Berei­chen, die über­durch­schnitt­lich hoch im Wett­be­werbs­ver­gleich lie­gen. „Wir wer­den nun auf die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter zu gehen und gemein­sam kon­struk­ti­ve Lösun­gen zur Per­so­nal­kos­ten­sen­kung ohne Arbeits­platz­ab­bau fin­den“, sagt Dirk Dreier.

Als drit­ter Bau­stein soll der Aus­bau des E‑Commerce for­ciert wer­den, um hier den Anschluss an markt­üb­li­che Umsatz­an­tei­le zu bekom­men. BiBA kann dazu alle Vor­tei­le von der Logis­tik bis hin zur Preis­kon­trol­le eines voll ver­ti­kal auf­ge­stell­ten Unter­neh­mens ausspielen.

Geschäfts­füh­rer Dirk Drei­er wird bis zur Auf­he­bung des Ver­fah­rens von Dr. Jas­per Stahl­schmidt als Sanie­rungs­ge­schäfts­füh­rer unter­stützt, der auf eine lang­jäh­ri­ge Sanie­rungs­er­fah­rung zurück­bli­cken kann. Er kommt vom Düs­sel­dor­fer Bera­tungs­un­ter­neh­men Buch­a­lik Bröm­me­kamp, das BiBA juris­tisch und betriebs­wirt­schaft­lich wäh­rend des Schutz­schirm­ver­fah­rens begleitet.

Wäh­rend des Ver­fah­rens wird das Unter­neh­men, das den Antrag frei­wil­lig gestellt hat. dem unmit­tel­ba­ren Zugriff sei­ner Gläu­bi­ger ent­zo­gen. Ein Schutz­schirm­ver­fah­ren kann jedoch nur bean­tragt wer­den, wenn noch kei­ne Zah­lungs­un­fä­hig­keit vor­liegt. Ein unab­hän­gi­ger Sach­ver­stän­di­ger muss die­sen Finanz­sta­tus dem Gericht nach­wei­sen. Zusätz­lich muss beschei­nigt wer­den, dass die ange­streb­te Sanie­rung mög­lich ist. Dar­über hin­aus beauf­sich­tigt ein vor­läu­fi­ger Sach­wal­ter die Geschäfts­füh­rung. Die­ser über­wacht die Ein­hal­tung der insol­venz­recht­li­chen Rege­lun­gen und soll Gläu­bi­ger­be­nach­tei­li­gun­gen ver­hin­dern. Als vor­läu­fi­gen Sach­wal­ter bestell­te das Amts­ge­richt Essen Georg F. Kre­plin von der Kanz­lei Kre­plin & Partner.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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