Für Unternehmer kann die Insolvenz eine zweite Chance sein. Professionelle Vorbereitung ist aber die Voraussetzung, weiß Bozidar Radner von der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung. Den gesamten Artikel lesen Sie hier
Pressemitteilungen
Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.
Auf den Antrag des Unternehmens ist bereits Mitte Juli ein Schutzschirmverfahren seitens des Amtsgericht München angeordnet worden. Planmäßig wurde nunmehr das Eigenverwaltungsverfahren am 1. September 2025 eröffnet.
Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

