Robert Buchalik schreibt in der Banken-Times über die Verbesserung der Risikoposition der Bank. Die Bank hat im Gläubigerausschuss meist nur einen Sitz. Ihre Stimme hat nicht mehr Gewicht wie die des Kleingläubigers oder des Arbeitnehmers. Gleichwohl kann die Bank, wenn sie ihre Kompetenz richtig einsetzt, den Verfahrensgang in der Insolvenz im Wesentlichen bestimmen. Die Insolvenz wird damit zur Chance, nicht nur für den Schuldner sondern auch für die Bank.

Den kompletten Artikel finden Sie unter: http://www.buchalik-broemmekamp.de/aktuelles/wir-in-den-medien/

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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