• Gravenbrucher Kreis hat kein Statement oder Ähnliches zur Mitgliedschaft abgegeben

5.10.2017. Düsseldorf. Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp hat im Juni 2017 Unternehmen aus der Textilbranche angeschrieben. Darin wurde über das Insolvenzrecht und die rechtlichen Möglichkeiten, die das 2012 eingeführte ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) Unternehmern bietet, ausführlich informiert. Alle in dem Schreiben genannten Maßnahmen sind gesetzliche Maßnahmen, wie sie derzeit auch in den Eigenverwaltungsverfahren der Air Berlin oder der erfolgreichen abgeschlossenen Verfahren der SinnLeffers und der Modehaus-Kette Wöhrl genutzt werden bzw. wurden. Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein seriöser Weg zur Krisenbewältigung und sichert den Fortbestand von Unternehmen und damit viele Arbeitsplätze.

Die Kanzlei distanziert sich nachdrücklich von dem im Artikel „Unsittliches Angebot für Trigema-Chef Grupp“ skizzierten Insolvenz-Trick, der nicht von der Wirtschaftskanzlei entwickelt wurde und dementsprechend Herrn Grupp nicht empfohlen wurde. „Dieser Weg wird schon am Anfechtungsrecht scheitern. Denn Vermögensverschiebungen an Verwandte im Vorfeld einer Insolvenz können zu Recht zurückgefordert werden. Schlecker ist dafür das beste Beispiel. Damit ist der aufgezeigte Trick gescheitert. Dass die Insolvenzexperten des VID den Vorschlag als umsetzbaren Weg sehen, ist für uns deshalb umso unverständlicher und befremdet doch sehr“, erklärt Robert Buchalik, Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.

Die Kanzlei distanziert sich gleichermaßen vom tendenziös negativen Inhalt des Artikels sowie der ebenso tendenziösen und durch keinerlei Fakten belegten Statements der Insolvenzverwaltervereinigungen „VID“ und „Gravenbrucher Kreis“, deren Mitgliedschaft für die Kanzlei ohnehin gänzlich fernliegt, weil die Kanzlei keine Insolvenzverwaltung betreibt.

Inzwischen hat der Sprecher des Gravenbrucher Kreises, Prof. Lucas Flöther, an die Kanzlei erklärt: „Der Gravenbrucher Kreis hat sich in dieser Sache nicht geäußert. Ich habe nicht mit dem Journalisten gesprochen. Vor diesem Hintergrund hat der Gravenbrucher Kreis kein Statement oder Ähnliches abgegeben. Das angebliche „Statement“ des Kreises stammt daher nicht vom Gravenbrucher Kreis.“

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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