Mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) hat der Unternehmer einen neuen Weg aus der Krise erhalten. Die Regelungen sollen das Insolvenzverfahren planbar machen und die Unternehmer motivieren, frühzeitig eine Sanierung zu starten. Die Bilanz nach fünf Jahren: Das Gesetz hat seine Ziele teilweise erreicht. Rund 1300 Unternehmer haben bisher ein Eigenverwaltungsverfahren im Rahmen des ESUG genutzt. Das Potenzial ist jedoch dreimal so hoch. Hinderungsgrund ist weiterhin das Stigma der Insolvenz. Sanierungsberater Robert Buchalik zieht in der Börsenzeitung positive Bilanz nach fünf Jahren ESUG.

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Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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