Nicht immer wis­sen Unter­neh­mer im Detail um die Stär­ken und vor allem die Schwä­chen ihrer Orga­ni­sa­ti­on. Wenn es dann ein­mal kri­selt, kann es unvor­be­rei­tet schon zu spät sein, geeig­ne­te Maß­nah­men zu tref­fen. Busi­­ness-Reviews hel­fen dem Manage­ment dabei, Fehl­ent­wick­lun­gen zu vermeiden.

kurz und bündig

  • Eine Unter­neh­mens­be­ur­tei­lung schafft Trans­pa­renz, und sie lie­fert eine fun­dier­te Risi­ko­ab­schät­zung. Sie ist damit eine der wich­tigs­ten Grund­la­gen für nach­voll­zieh­ba­re Finanzentscheidungen.
  • Auf Basis vor­han­de­ner betriebs­wirt­schaft­li­cher Daten ermit­teln Busi­­ness-Reviews zunächst, wie es um das Unter­neh­men steht, wobei ins­be­son­de­re die Stär­ken und Schwä­chen der Wert­schöp­fungs­ket­te eru­iert werden.
  • In einem wei­te­ren Schritt wen­det sich ein Busi­­ness-Review der Markt­si­tua­ti­on zu. Hier kom­men Fak­to­ren wie die Stär­ke der Wett­be­wer­ber, die Abhän­gig­keit von Kun­den, die Ver­hand­lungs­stär­ke der Lie­fe­ran­ten, dro­hen­de Sub­sti­tu­ti­ons­pro­duk­te oder ‑ver­fah­ren auf den Prüfstand.
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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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