Catering Management: Sanierung unter Insolvenzschutz

Wie eine Sanierung unter Insolvenzschutz in der Praxis erfolgreich funktionieren kann, zeigt das Beispiel des Düsseldorfer Traditionscaterers Stockheim. Nachdem sich dort eine Krise andeutete, leitete das Management bereits im Jahr 2016 Maßnahmen ein, um die Kosten in der Unternehmensgruppe zu senken. Auch wenn die angestoßenen Sanierungsmaßnahmen zu wirken begannen, war im Folgejahr zu konstatieren, dass dies leider nicht ausreichen würde. Nach eingehender Beratung durch die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp entschied sich die Leitung der Stockheim-Gruppe im Mai 2017 dafür, beim Amtsgericht/Insolvenzgericht Düsseldorf für fünf Unternehmen der Gruppe einen Antrag auf Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen.
Dr. Utz Brömmekamp und Bozidar Radner

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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