Darf ich von Zuhau­se aus arbei­ten, also Home-Office machen?

Sofern es an Ihrer Arbeits­stel­le kei­ne Infek­tio­nen oder kon­kre­te Ver­dachts­fäl­le gibt, dür­fen Sie nicht ohne vor­he­ri­ge Abspra­che mit ihrem Arbeit­ge­ber von Zuhau­se aus arbei­ten. Stim­men Sie sich hier­zu also mit ihrem Arbeit­ge­ber ab.

Bekom­me ich mein Ent­gelt fort­ge­zahlt, wenn ich in Qua­ran­tä­ne bin?

Da der Arbeit­neh­mer die Arbeits­leis­tung, zu der er sich ver­trag­lich ver­pflich­tet hat, nicht erbringt, besteht auch kein Ent­gelt­an­spruch. Wohl aber hat er einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch gegen das Land, wel­ches die Qua­ran­tä­ne ange­ord­net hat. In der Pra­xis ver­hält es sich aber so, dass der Arbeit­ge­ber die­se Ent­schä­di­gungs­zah­lung zunächst anstel­le des Lan­des vor­nimmt und spä­ter das Land auf Erstat­tung in Anspruch nimmt.

Darf ich vor­sorg­lich zum Schutz vor einer Anste­ckung der Arbeit fernbleiben?

Sofern Sie selbst nicht krank sind und auch kei­ne Qua­ran­tä­ne für Sie ange­ord­net wur­de, müs­sen Sie zur Arbeit erschei­nen und Ihre Arbeits­leis­tung erbrin­gen. Nur in den obi­gen Fäl­len, zum einen auf­grund einer Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung bzw. zum ande­ren auf­grund der behörd­li­chen Anord­nung, ist ein Fern­blei­ben vom Arbeits­platz gerecht­fer­tigt. Gegen­tei­li­ges Ver­hal­ten kann zu arbeits­recht­li­chen Sank­tio­nie­run­gen durch den Arbeit­ge­ber, Abmah­nung und Kün­di­gung, führen.

Darf ich zur Betreu­ung mei­nes Kin­des zu Hau­se bleiben?

Vor dem Hin­ter­grund, dass aktu­ell Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten geschlos­sen sind, stellt sich für vie­le Arbeit­neh­mer, ins­be­son­de­re allein­er­zie­hen­de Eltern, das Pro­blem der Kin­der­be­treu­ung. Unab­ge­spro­chen darf ein Arbeit­neh­mer nicht der Arbeit fern­blei­ben, nur um sich um die Betreu­ung des Kin­des zu küm­mern. Die Eltern blei­ben für die Betreu­ung ihres Kin­des ver­ant­wort­lich. Aller­dings wird es Eltern von Kin­dern unter zwölf Jah­ren erlaubt sein, zu Hau­se zu blei­ben, wenn Sie nach­wei­sen kön­nen, dass sie sich erfolg­los um eine Betreu­ung bemüht haben. Ergän­zend ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie zu mei­nem Rechts­tipp, der sich expli­zit aus­schließ­lich mit die­sem The­ma beschäftigt.

Wich­tig in die­sem Zusam­men­hang ist jeden­falls die Abstim­mung mit dem Arbeitgeber.

Darf der Arbeit­ge­ber gegen mei­nen Wil­len Urlaub anordnen?

Nach dem Bun­des­ur­laubs­ge­setz hat der Arbeit­ge­ber die Wün­sche des Arbeit­neh­mers im Hin­blick auf die Lage des Urlaubs zu berück­sich­ti­gen. Gegen den Wil­len des Arbeit­neh­mers kann der Arbeit­ge­ber kei­nen Urlaub anord­nen. Gewährt er den­noch Urlaub muss der Arbeit­neh­mer die Annah­me des Urlaubs ver­wei­gern und für einen ande­ren Zeit­raum Urlaub beantragen.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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