Insol­venz­recht­ler und Sanie­rungs­exper­te Robert Buch­a­lik spricht im Cre­dit­re­form Maga­zin über Chan­cen für eine erfolg­rei­che Eigen­ver­wal­tung, schlech­te Bera­ter und eigen­wil­li­ge Unter­neh­mer. Inter­view: Ste­fan Weber

Herr Buch­a­lik, mit der Reform des Insol­venz­rechts woll­te der Gesetz­ge­ber unter ande­rem errei­chen, dass sich mehr Unter­neh­men, die sich in wirt­schaft­li­cher Not befin­den, für eine Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung ent­schlie­ßen. Tat­säch­lich pas­siert das jedoch nach wie vor sel­ten. Wor­an liegt das?

Der Anteil der eigen­ver­wal­te­ten Ver­fah­ren beweg­te sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren kon­stant bei etwa 2,7 Pro­zent aller Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen. Berück­sich­tigt man aber, dass ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren nur dann sinn­voll durch­führ­bar ist, wenn das Unter­neh­men eine Min­dest­grö­ße von etwa 20 Mit­ar­bei­tern hat, rela­ti­viert sich die­ser Pro­zent­satz. Nach unse­rer Ansicht eig­nen sich pro Jahr allen­falls 1.400 Unter­neh­men für eine Eigen­ver­wal­tung. Etwa 300, also gut 20 Pro­zent, wäh­len schon die­sen Weg. Erstre­bens­wert hal­te ich einen Anteil von 40 Prozent.

War­um ist das noch nicht der Fall?

Vie­le Unter­neh­men, die heu­te einen Insol­venz­an­trag stel­len, sind nicht für eine Eigen­ver­wal­tung geeig­net. Etwa, weil der Antrag viel zu spät gestellt wur­de oder weil das Geschäfts­mo­dell kei­ne Zukunft hat. Nicht zu ver­nach­läs­si­gen ist die Zahl der Fäl­le, bei denen die Unter­neh­men falsch bera­ten wurden.

Wie das?

Nor­ma­ler­wei­se wird ein Unter­neh­mer, wenn er einen Antrag auf Eigen­ver­wal­tung erwägt, zu einem Insol­venz­ver­wal­ter gehen. Aber der hat nur bedingt Inter­es­se an einem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Nicht zuletzt des­halb, weil die Hono­rie­rung deut­lich schlech­ter ist als bei Durch­füh­rung einer Regel­in­sol­venz. Aber auch grö­ße­re Bera­tungs­ge­sell­schaf­ten, die sich in der Insol­venz nicht aus­ken­nen, schla­gen meist den Weg der Regel­in­sol­venz vor. Sie scheu­en das Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren, da es für ein nor­ma­les Bera­tungs­un­ter­neh­men viel zu kom­plex und deut­lich schwe­rer beherrsch­bar ist.

War­um räu­men vie­le Unter­neh­men so spät ein, in Schwie­rig­kei­ten zu stecken?

Vie­le Unter­neh­mer glau­ben bis zum Schluss, sie könn­ten es irgend­wie schaf­fen. Selbst wenn Betrof­fe­ne umfas­send über die Mög­lich­kei­ten des neu­en Rechts auf­ge­klärt wer­den, wagen sie die­sen Schritt zunächst nicht. Sie set­zen wei­ter dar­auf, einen Inves­tor zu fin­den. Erst wenn auch die­se Hoff­nung gestor­ben und die Liqui­di­tät wei­test­ge­hend auf­ge­braucht ist, ist der Unter­neh­mer bereit, den Weg über die Eigen­ver­wal­tung zu gehen. Dann ist es aber oft zu spät. Wenn das Unter­neh­men über kei­ner­lei liqui­de Mit­tel mehr ver­fügt, macht die Eigen­ver­wal­tung defi­ni­tiv kei­nen Sinn mehr. Das liegt unter ande­rem dar­an, dass nach Antrag­stel­lung neue Ware nur gegen Vor­kas­se gelie­fert wird.

Das kom­plet­te Inter­view lesen hier

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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