Die Spielregeln für Unternehmensverkäufe haben sich seit Ende Mai 2018 grundlegend geändert. Derzeit erfreuen sich Mergers & Acquisitions (M&A-Prozesse) einer großen Beliebtheit. Beim Begriff M&A handelt es sich um den Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen in mehreren möglichen Ausgestaltungsformen. Diese haben gerade aus den verschiedensten Gründen Hochkonjunktur. Das gilt auch für Restrukturierungsfälle oder bei insolventen Unternehmen. Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) veränderten die hierbei zu beachtenden Spielregeln grundlegend. Ein Überblick von Dirk Eichelbaum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, und Geschäftsführer Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Unter dem neuen Datenschutzrecht ist es nicht mehr ohne weiteres sanktionslos möglich, unternehmensrelevante Daten in virtuelle Datenräume für Dritte sichtbar einzustellen. Die Handhabe für M&A-Berater wird folglich erschwert; Investoren droht, „die Katze im Sack“ kaufen zu müssen.

Lesen Sie den kompletten Artikel Datenschutz bei M&A-Prozessen beachten / Verstöße sind Straftat / Share oder besser Asset Deals?

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