Es ist gar nicht posi­tiv genug ein­zu­schät­zen, dass jetzt neben den alt­her­ge­brach­ten Fort­füh­rungs­mög­lich­kei­ten (Über­tra­gen­de Sanierung/Asset Deal) auch der Insol­venz­plan als gleich­be­rech­tig­te Sanie­rungs­al­ter­na­ti­ve zur Ver­fü­gung steht. Obwohl der Insol­venz­plan seit 1999 in der InsO ver­an­kert ist, hat er – dies dürf­te unbe­strit­ten sein – erst durch die Stär­kung der Eigenverwaltung
im Jahr 2012 eine ernst zu neh­men­de Pra­xis­re­le­vanz erlangt. Der Insol­venz­plan ist in vie­len Fäl­len auch vor­zugs­wür­dig, weil er dem Unter­neh­mer eine ech­te Wei­ter­füh­rungs­per­spek­ti­ve schafft und einen Anreiz zur früh­zei­ti­gen Ein­lei­tung des Ver­fah­rens bietet.

Das Risi­ko einer Fol­ge­insol­venz dürf­te bei der über­tra­gen­den Sanie­rung dage­gen höher sein, da in vie­len Fäl­len die Finan­zie­rung des nicht uner­heb­li­chen Kauf­prei­ses dem Unter­neh­men oft selbst auf­ge­bür­det wird. Es sind genug Fäl­le von Fol­ge­insol­ven­zen bei Asset Deals bekannt, bei denen die wirk­lich wert­vol­len Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de (Immobilien/ Maschi­nen­park etc.) bei der über­tra­gen­den Sanie­rung auf eine neue Gesell­schaft aus­ge­la­gert und die Arbeit­neh­mer einer ande­ren (prak­tisch ver­mö­gens­lo­sen) Gesell­schaft zuge­ord­net wur­den. Die nach Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG) ent­stan­de­ne deut­lich höhe­re Pra­xis­re­le­vanz des Insol­venz­plans zeigt sich inzwi­schen auch in zahl­rei­chen Gerichts­ent­schei­dun­gen zur Vor­prü­fung des Insol­venz­plans. Es bleibt zu hof­fen, dass auch im Hin­blick auf die steu­er­recht­li­che Behand­lung des Sanie­rungs­ge­winns bald posi­ti­ve Nach­rich­ten aus Brüs­sel kommen.

Den kom­plet­ten Bei­trag, der in ZIn­sO 2018, 494, Carl Heymanns Verlag/Wolters Klu­wer Deutsch­land, erschie­nen ist, lesen Sie hier.

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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