Mechernich, 29. April 2013. Die Geschäftsführung der Deutschen Mechatronics GmbH hat beim Amtsgericht in Bonn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag entsprochen und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Mechatronics nutzt damit die Möglichkeiten, die die Insolvenzordnung seit der Reform im März 2012 ermöglicht. Die Nachwirkungen der Wirtschaftskrise und erhebliche Pensionsverpflichtungen haben zur wirtschaftlichen Schieflage geführt. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 420 Mitarbeiter und erzielte in 2012 einen Umsatz von ca. 50 Mio. Euro.

Die Produktion und Lieferung an die Kunden laufen während des Verfahrens unverändert weiter. Die Mitarbeiter sind in einer Betriebsversammlung über das Verfahren informiert worden. Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld abgesichert.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Obermüller von der Bonner Kanzlei DHPG bestellt. Betriebswirtschaftlich wird das Unternehmen von der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH aus Düsseldorf begleitet. Mit Rechtsanwalt Hans Fritsche wurde dem Unternehmen zudem ein Sanierungsgeschäftsführer von Buchalik Brömmekamp zur Seite gestellt, der die bisherige Unternehmensleitung für die Dauer des Verfahrens ergänzt. Juristisch wird die Deutsche Mechatronics durch Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte Steuerberater aus Düsseldorf beraten, die bereits in den letzten Jahren eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich durch eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung geführt haben.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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