Dirk Eichel­baum berich­tet im Bei­trag der FuS (Zeit­schrift für Fami­li­en­un­ter­neh­men und Stra­te­gie) über Betriebs­ren­ten in der Sanie­rung unter Insolvenzschutz.

Als einen wesent­li­chen Grund für die Insol­venz­nä­he man­cher Unter­neh­men stell­te sich in letz­ter Zeit die Belas­tung der­sel­ben durch die Erwirt­schaf­tung der Betriebs­ren­ten in der Aus­zah­lungs­pha­se der ehe­ma­li­gen Arbeit­neh­mer dar. Soweit die degres­si­ve Erhö­hung der Rück­stel­lun­gen nicht durch Ver­zin­sung mög­lich ist, müs­sen Ren­ten dar­über hin­aus aus dem Cash­flow bezahlt wer­den. Ver­stärkt wird die­ser Effekt, wenn heu­te wesent­lich weni­ger Arbeit­neh­mer im Unter­neh­men arbei­ten, als das in der Zeit der Anspar­pha­se der Fall war. Die­ser Effekt ist für alle Unter­neh­men betrüb­lich, für mar­gen­ar­me aber exis­tenz­be­dro­hend. Eine Sanie­rung unter Insol­venz­schutz kann dort der Aus­weg sein.

Sanie­ren statt liqui­die­ren – wie der Unter­neh­mer sein Unter­neh­men auch in schein­bar aus­sichts­lo­ser Lage noch ret­ten kann. Dem Unter­neh­mer bie­tet die Plan­in­sol­venz die Mög­lich­keit einer grund­le­gen­den Sanie­rung, ohne dabei sein Unter­neh­men zu ver­lie­ren. Dies gilt in beson­de­rem Maße für Betriebs­ren­ten, die das Unter­neh­men nach­hal­tig über­for­dern. Natür­lich sind dabei eini­ge Schwie­rig­kei­ten zu über­win­den, die Aus­sicht auf ein sanier­tes Unter­neh­men lohnt aber die Mühe.

Den kom­plet­ten Bei­trag lesen Sie hier

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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