dmz: Achtung Überschuldung!
Insolvenzanträge werden in der Regel erst nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt. Im Insolvenzverfahren stellt sich dann häufig heraus, dass die Gesellschaft bereits seit Monaten oder gar Jahren überschuldet war. Da bereits die Überschuldung eine Antragspflicht begründet, drohen dem Geschäftsführer erhebliche Strafbarkeits- und Haftungsrisiken.
Jochen Rechtmann