dmz: M&A‑Prozesse im Lichte der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung
Die Spielregeln für Unternehmensverkäufe haben sich seit Ende Mai 2018 grundlegend geändert. Derzeit erfreuen sich Mergers & Acquisitions (M&A)-Prozesse einer großen Beliebtheit. Beim Begriff M&A handelt es sich um den Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen in mehreren möglichen Ausgestaltungsformen. Diese haben gerade aus den verschiedensten Gründen Hochkonjunktur. Dies gilt auch für Restrukturierungsfälle oder bei insolventen Unternehmen.
Dirk Eichelbaum