Die EU-Kom­­mis­­si­on hat am 22. Novem­ber 2016 einen Richt­li­ni­en­vor­schlag zu einem struk­tu­rier­ten Sanie­rungs­ver­fah­ren außer­halb der Insol­venz ein­ge­bracht. Im Vor­der­grund steht dabei die Sanie­rung und nicht die Zer­schla­gung bezie­hungs­wei­se Liqui­da­ti­on von Unter­neh­men in der Krise.
Die Kon­kurs­ord­nung (KO) mit der pri­mä­ren Aus­rich­tung auf best­mög­li­che Gläu­bi­ger­be­frie­di­gung durch Unter­neh­mens­zer­schla­gung und Asset-Ver­­­wer­­tung hat­te sich in Zei­ten einer ins­be­son­de­re in angli­ka­ni­schen und fran­ko­phi­len Rechts­krei­sen vor­herr­schen­den Sanie­rungs­men­ta­li­tät über­lebt. Sie wur­de im Jahr 1999 von der Insol­venz­ord­nung (InsO) abge­löst. In die InsO ein­ge­bet­tet fin­det sich erst­mals der Ansatz eines gericht­li­chen Sanie­rungs­ver­fah­rens in Gestalt des Insol­venz­plan­ver­fah­rens, das aller­dings von Beginn an nur ein Schat­ten­da­sein frön­te. Des­halb soll­ten mit dem im Jah­re 2012 in Kraft getre­te­nen Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG) für in die Kri­se gera­te­ne Unter­neh­men zusätz­li­che Anrei­ze geschaf­fen wer­den, recht- und früh­zei­tig, zudem eigen­in­itia­tiv und im Rah­men der Eigen­ver­wal­tung weit­ge­hend eigen­be­stimmt eine Sanie­rung anzu­ge­hen. Nach fast fünf Jah­ren ist zwar ein deut­li­cher Anstieg von Plan­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung zu kon­sta­tie­ren. Die­ser bleibt aber immer noch weit hin­ter den Erwar­tun­gen zurück.
Nach Inkraft­tre­ten der EU-Rich­t­­li­­nie sol­len den Mit­glied­staa­ten zwei Jah­re zu deren legis­la­ti­ver Umset­zung gege­ben wer­den. Die Kunst für den deut­schen Gesetz­ge­ber wird dar­in bestehen, ein Gesetz zu model­lie­ren, das sich deut­lich von einem förm­li­chen Insol­venz­ver­fah­ren abgrenzt. Es muss Instru­men­te an die Hand geben, die es dem Schuld­ner­un­ter­neh­men ermög­li­chen, sich im Rah­men eines geräusch­lo­sen, schlan­ken und schnel­len Ver­fah­rens unter mini­ma­ler gericht­li­cher Betei­li­gung mit­tels eines Restruk­tu­rie­rungs­plans mit sei­nen Gläu­bi­gern oder auch nur mit eini­gen von die­sen auf Maß­nah­men zum nach­hal­ti­gen Bestand des Unter­neh­mens zu einigen.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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