Dr. Jasper Stahlschmidt in der neuesten Ausgabe des Gastgewerbe Magazins
Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages ist erneut bis zum 30. April diesen Jahres ausgesetzt worden. Damit möchte die Politik die Gastronomen und Hoteliers unterstützen. Allerdings ist die Aussetzung an bestimmte Bedingungen geknüpft, die es dringend zu beachten gilt!
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