Dr. Jas­per Stahl­schmidt in der neu­es­ten Aus­ga­be des Gast­ge­wer­be Magazins

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages ist erneut bis zum 30. April diesen Jahres ausgesetzt worden. Damit möchte die Politik die Gastronomen und Hoteliers unterstützen. Allerdings ist die Aussetzung an bestimmte Bedingungen geknüpft, die es dringend zu beachten gilt!

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