Raten- und Teilzahlungen sind für Gläubiger im Fall der späteren Insolvenz ihres Schuldners problematisch. Der Bundesgerichtshof verschärft durch seine aktuellen Urteile die Problematik für Gläubiger bei der Insolvenzanfechtung ganz erheblich.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) soll ein
Gläubiger im Fall der Insolvenz zur Erstattung von Raten- und Teilzahlungen an den Insolvenzverwalter selbst dann verpflichtet sein, wenn der Schuldner die vereinbarten Raten pünktlich zahlt und dem Gläubiger versichert, dass seine Auftragslage und wirtschaftliche Entwicklung gut sowie sein Zahlungsverhalten normal sei. Auf allgemeine Angaben des Schuldners darf sich der Gläubiger nicht mehr verlassen, wenn sein Schuldner durch schlichtes unpünktliches Bezahlen einer Rechnung zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht zahlen kann. Diese Sichtweise des höchsten deutschen Gerichts in Zivilsachen hat selbst viele Experten überrascht. Um Risiken zu begrenzen, sollten Unternehmer unbedingt folgende Dinge beachten.

Kompletter Artikel von Dr. Olaf Hiebert

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