• Investorenprozess in vollem Gange
  • Sanierung soll mittels Insolvenzplan erfolgen

Schönefeld, 15.11.2016. Die Sanierung der OHS Aviation Service GmbH nimmt weiter Fahrt auf und hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung durch das Amtsgericht Cottbus am 1. November 2016 einen weiteren Meilenstein erreicht. Mit dem Verfahren soll das national und international tätige Dienstleistungsunternehmen für Instandsetzung und Modernisierung von Flugzeugkabinen sowie die Teillackierung von Flugzeugen wieder wettbewerbsfähig aufgestellt werden. Eine der Besonderheiten einer Eigenverwaltung ist, dass das Unternehmen den Restrukturierungsprozess weiter eigenständig durchführen kann.

Unterstützt und beraten wird der Geschäftsführer Ornulf Hilarius während des gesamten Verfahrens von einem weiteren Interimsgeschäftsführer (CRO), Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, sowie von der auf Sanierungs- und Restrukturierungsberatung spezialisierten Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte Steuerberater aus Berlin. Zudem hat das Amtsgericht Cottbus Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert von der Kanzlei LB Rechtsanwälte aus Berlin als Sachwalter bestellt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu überwachen. Der Geschäftsbetrieb läuft auch im eröffneten Verfahren unverändert weiter.

Vorrangiges Ziel nach der Antragstellung am 28. Juli 2016 war es zunächst, die Kunden und Lieferanten von dem Sanierungsweg zu überzeugen und sie für die Zukunft zu gewinnen. Dies ist gelungen. Alle Kunden und Lieferanten stehen weiterhin zum Unternehmen. Der Auftragsbestand konnte auch nach Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung weiter gehalten und mithilfe der 37 Mitarbeiter in der gewohnt guten Qualität bearbeitet werden.

Bereits seit Antragstellung hat die Geschäftsführung gemeinsam mit den Beratern von Buchalik Brömmekamp Sanierungsansätze erarbeitet und umgesetzt, welche die Fortführung und Restrukturierung des Unternehmens ermöglichen. In den nächsten Wochen wird zudem ein Insolvenzplan ausgearbeitet, der auch die Einbindung eines Investors vorsieht; ein entsprechender Investorenprozess wurde bereits eingeleitet. Auf diese Weise werden beste Voraussetzungen geschaffen, um die Arbeitsplätze sowie die Kunden und Geschäftsbeziehungen zu erhalten.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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