Der Über­schul­dungs­tat­be­stand gem. § 19 InsO wird von Kri­ti­kern als unprak­ti­ka­bel erach­tet, teils wird sogar für sei­ne Abschaf­fung plä­diert. Dies nicht zuletzt, weil in der Pra­xis Insol­venz­an­trä­ge in über­wie­gen­dem Maße auf die Zah­lungs­un­fä­hig­keit gem. § 17 InsO und kaum auf eine Über­schul­dung gestützt wer­den. Trotz der Kom­ple­xi­tät einer Über­schul­dungs­prü­fung und mög­li­cher Miss­brauchs­ge­fah­ren ist die Prü­fung jedoch ein wert­vol­les Kri­sen­früh­erken­nungs­tool. Der vor­lie­gen­de Bei­trag zeigt ihre Fall­stri­cke auf.

Das Ziel des Gesetz­ge­bers, durch die Ein­füh­rung des Über­schul­dungs­be­griffs in die InsO regel­mä­ßig recht­zei­ti­ge Insol­venz­an­trä­ge und somit früh­zei­tig Sanie­run­gen unter Insol­venz­schutz zu ermög­li­chen, scheint bis­her nicht voll­ends erreicht. Nach wie vor wird die über­wie­gen­de Anzahl der Insol­venz­an­trä­ge fast aus­schließ­lich bei vor­lie­gen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit, d. h. in einem sehr spä­ten Kri­sen­sta­di­um gestellt. Eine Sanie­rung in der Insol­venz wird wegen des fort­ge­schrit­te­nen Wer­te­ver­zehrs erheb­lich erschwert.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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