Fehler machen gehört dazu! Die Folgen auch? ­Existenzrisiken aktiv identifizieren und beheben

Schon der Schriftsteller und Schauspieler Curt Goetz stellte einst fest:

„Man sollte die Dinge nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie haben möchte!“

Wie recht er damit hatte! Nicht nur als Unternehmer/in, sondern auch als Sanierer und Berater steht man jeden Tag neuen Herausforderungen, veränderten Rahmenbedingungen im Wettbewerb und gesetzlichen Änderungen gegenüber. Die Corona-Krise oder das neue StaRUG sind dabei nicht die einzigen Herausforderungen.

Von Forschung und Entwicklung über Produktion bis hin zum Vertrieb warten unzählige Stolpersteine, die schnell aus einer erfolgreichen Unternehmensgeschichte einen Albtraum werden lassen können. Sowohl extern, auf Seiten der Kunden und Geschäftspartner, als auch intern, auf Seiten der Mitarbeiter und Gesellschafter, gibt es Risiken und Ungewissheiten, die es zu beachten gilt. Verschulden oder Nicht-Verschulden spielt für die finanziellen Folgen oft keine direkte Rolle.

Die Ausgangslage oder wie die meisten Geschichten beginnen

Im Laufe der meisten Unternehmensgeschichten zeigt sich leider immer wieder die gleiche Ausgangslage: Es finden sich gewachsene Strukturen gepaart mit ständigen Veränderungen und zu oft daraus versäumten Anpassungen. Hier lauern stets unterschätzte Risiken – neben den Risiken die völlig unbekannt und verborgen bleiben. Oft werden diese erst bemerkt, wenn der Schadenfall eintritt und es zu spät ist. Wenn diese Erkenntnis dann auch noch im zeitlichen Rahmen einer Sanierung oder Restrukturierung aufkommt, erhalten schon kleine Versäumnisse existenzbedrohende Ausmaße – für das Unternehmen, den CEO und unter Umständen auch für den CRO und weitere Funktionen nach §§80 ff., §93, §§110 ff. StaRUG.

Unternehmer/in zu sein heißt, Verantwortung zu übernehmen und Vorsorge zu treffen! Da wird eine individuelle und zeitgemäße Absicherung des Unternehmens unabdingbar – auch zur Vermeidung der Geschäftsführer- und Beraterhaftung! Zu oft wird das „ungeliebte Kind“ der Betriebsversicherungen halbherzig betrachtet – das interne Interesse und das Knowhow fehlen schlichtweg und die möglichen Folgen werden ausgeblendet.

Konkrete Gefahren und deren Folgen

Existenzrisiken: Gefahren und drohende Folgen

Schuster, bleib bei Deinen Leisten!

Oben genannte Gefahren und deren drohende Folgen können durch Expertise und ein qualifiziertes Risikomanagement natürlich identifiziert und behoben werden. Besonders wichtig ist es hier allerdings Spezialisten für gewerbliche und industrielle Versicherungen im Team zu haben, die als verlängerter Schreibtisch das Management unterstützen und Handlungsoptionen aufzeigen. Zu einer qualifizierten Risikoanalyse gehören neben einem ausgiebigen Betriebscheck inkl. Betriebsbesichtigung unverzichtbar auch eine ausgiebige Datenerhebung. Mit einem anschließenden Check der Bestandverträge wird abgeglichen, ob „Soll“ auch „Ist“ entspricht.

Die nun aufgezeigten Risiken, Deckungslücken oder auch Einsparmöglichkeiten werden zu konkreten Handlungsoptionen ausgearbeitet. Die Praxis zeigt zu oft, dass Geschäftsführer und Sanierer bzgl. der Ist-Soll-Diskrepanzen erschüttert sind.

Tun ist wie wollen – nur besser!

Sie stellen sich nun die Frage, wie konkret Ihr Handlungsbedarf ist? Lassen Sie mich Ihnen ein paar exemplarische Aussagen aus unserem Quick-Check vorlegen und anschließend beantworten Sie sich selbst wie groß Ihre Zustimmung und damit Ihr Handlungsbedarf ist:

  1. In meinem Betrieb gibt es ein zentrales und aktives Vertragsmanagement, sowie einen zentralen Ansprechpartner auf der Versicherer-Seite.
  2. Meine Produkte und Dienstleistungen habe ich auf Haftung gem. Produkthaftungsgesetz hin überprüft und diese entsprechend abgesichert.
  3. Meine betriebliche Abhängigkeit von der IT habe ich erfasst und notwendige Schritte gegen Cyber-Angriffe und deren Folgen veranlasst.
  4. Veränderungen am Betrieb, dem Inventar und der Tätigkeit melde ich in regelmäßigen Abständen an den Versicherer.
  5. Rechtliche Vorgaben zur betrieblichen Altersvorsorge werden fortlaufend umgesetzt und in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.
  6. Die haftungsrechtliche Absicherung meiner Lieferanten und Subunternehmer überprüfe ich regelmäßig und stimme diese jährlich mit unserer Betriebshaftpflicht ab.
  7. Als Sanierer beachte ich Prämienrückstände im Restrukturierungsplan.

Sprechen Sie uns an – wir sitzen mit an Ihrem Tisch!

Bereits in der zweiten Generation begleiten das Familienunternehmen Tscharke & Tscharke GbR aus Wuppertal überregional Unternehmen in allen Fragen rund um das professionelle und individuelle Risiko- und Schadenmanagement. Dabei schauen wir stets über den Tellerrand und behalten auch bei komplexen Prozessen immer den Überblick für unsere Mandanten. Zu unseren Mandanten zählen dabei Unternehmen, Insolvenzverwalter, Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen.

Gastbeitrag von Christian Tscharke, Tscharke & Tscharke GbR

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