Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach dem ESUG hat ein lukratives Spielfeld für Berater geschaffen. Aber nur wenige Player haben sich im Markt etabliert – wer bei den ESUG-Verfahren die Fäden zieht.
Noch ist der Anteil von ESUG-Verfahren im Vergleich zur Menge an regulären Insolvenzverfahren gering. Aber für die Beraterbranche hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Sanierung unter Eigenverwaltung ganz neue Betätigungsfelder eröffnet. Denn: Anders als im klassischen Insolvenzverfahren, bei dem ein vom Gericht ernannter Verwalter das Unternehmen häufig nur rechtlich abwickelt, zielt das ESUG-Verfahren auf eine langfristige Restrukturierung. Da sind nicht nur juristische Kenntnisse gefragt, sondern auch betriebswirtschaftliches Knowhow.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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