Das Amtsgericht Duisburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flachglas Wesel GmbH eröffnet. Zugleich hat das Unternehmen auflagenfrei die Insolvenz in Eigenverwaltung gewährt bekommen. Die Eigenverwaltung ermöglicht der Geschäftsführung um Winfried Vengels und Dirk Plogmann, die zur Sanierung notwendigen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entwickeln, zügig umzusetzen und dabei zugleich die Geschäfte fortzuführen. Unterstützt werden sie durch den Sanierungsexperten Frank Thiele und das Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf. Als Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Hammes, Duisburg, ernannt, der die von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp vorgeschlagene Planinsolvenz in Eigenverwaltung befürwortet. Ebenso unterstützen die Banken und Lieferanten das Sanierungskonzept. Die Produktion und die Lieferung an Kunden laufen auch im eröffneten Verfahren ungehindert weiter.

Die Flachglas Wesel GmbH hatte am 30. November 2012 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Schon damals hatte das Duisburger Amtsgericht eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, die von der Gläubigerversammlung einstimmig befürwortet wurde. Bereits im Eröffnungsverfahren wurden Teile des Sanierungskonzeptes umgesetzt. Mittelfristig ist geplant, dass sich die Flachglas Wesel GmbH vom Spezialglashersteller zu einem Vollsortimenter von technologisch anspruchsvollen Produkten entwickelt. „Die Sanierung soll dazu beitragen, diesen Weg schnellst möglich zu gehen und dass wir uns dauerhaft gewinnbringend aufstellen. Erste Erfolge sind sichtbar. So konnten wir in verstärktem Maße langfristig ausgelegte Fertigungs- und Lieferaufträge abschließen“, erklärt Geschäftsführer Winfried Vengels.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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