Gemeinsamer Vertreter im Insolvenzverfahren

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski erklärt die Funktion des gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren. Dieser vertritt die Interessen der Anleihegläubiger. Anleihen sind Schuldverschreibungen, die von Emittenten ausgegeben werden und für die Anleihegläubiger Zinsen erhalten. Es gibt verschiedene Formen von Anleihen, für die unterschiedliche gemeinsame Vertreter bestellt werden. Wer zahlt den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger? Außerhalb der Insolvenz kommt dafür der Emittent auf. Innerhalb der Insolvenz wird der gemeinsame Vertreter nicht aus der freien Masse vergütet. Hier entscheidet der Gesetzgeber – entweder wird er gar nicht bezahlt oder er kann seine Vergütung von der erreichten Quote im Insolvenzverfahren abhängig machen. Die Vorteile eines gemeinsamen Vertreters bestehen darin, dass sich der Anleihegläubiger bezüglich des Insolvenzverfahrens um nichts mehr kümmern muss. Der gemeinsame Vertreter meldet die Forderung an, vertritt die Interessen der Gläubiger bei den Gläubigerversammlungen und nimmt an allen wichtigen Terminen (z.B. Berichtstermin, Erörterungs- und Abstimmungstermin) teil. Ein Nachteil ist sicherlich, dass nicht jeder einzelne Gläubiger abstimmen kann, wie er es möchte. Der gemeinsame Vertreter spricht für die Gesamtheit der Gläubiger und muss die Interessen aller wahren.

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