Die Sanierung von Unternehmen im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren ist inzwischen auch in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit als eine strategische Option für Unternehmen in der Krise angekommen.
Selbst bereits insolvente Unternehmen werden Tag für Tag gerettet und kehren nachhaltig saniert in den Markt zurück – sie sind auch der Beweis dafür, dass die neuen Instrumentarien zur Rettung von kriselnden Unternehmen unter dem Schutzschirm des Rechts in der Praxis tatsächlich funktionieren.
Mithilfe der neuen Möglichkeiten gelingt es den Unternehmern einerseits „ihr“ Unternehmen zu erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitzugestalten und andererseits den Gläubigern, sich auch mit ihren Vorstellungen in das Verfahren einzubringen und zu optimalen Ergebnissen in schwierigen Zeiten zu gelangen – und mit den EU-Perspektiven für ein präventives Sanierungsverfahren kommen neue Chancen hinzu.
Für all diese Prozesse bedarf es einer professionellen Vorbereitung und Begleitung – Sanierungen unter Insolvenzschutz sind schon in der Erstberatung und Vorbereitung die Aufgabe für professionell geschulte Berater. Wir bereiten Sie auf diese Aufgabe, auf dieses neue Arbeitsfeld vor und machen Sie zu Partnern in einem bundesweiten Netzwerk von ESUG-Spezialisten. Speziell für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Interim Manager und Unternehmensberater eröffnen sich mit dem ESUG neue Perspektiven und neue Mandate.

Lehrgangsziel
Das Ausbildungsprogramm soll zur qualifizierten Beratung von Unternehmen in der Krise und zur (Vor)Prüfung der Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz befähigen. Nach der Ausbildung können die Teilnehmer Unternehmen in Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung beraten und als Interim Manager mit Unterstützung einer ESUG-erfahrenen Rechtsberatung begleiten.

Teilnehmerkreis
Die Ausbildung richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Dipl. Kaufleute, Interim Manager und Bankmitarbeiter (Workout) sowie beratende Rechtsanwälte mit Insolvenzschwerpunkt. Die Teilnehmer müssen über eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen.
Der Lehrgang ist auf 20 Teilnehmer begrenzt.

Lehrgangsdauer
Sechs Lehrgangstage in zwei Modulen (insges. ca. 48 Zeitstunden, Anwesenheitspflicht). Die Ausbildung zum „Geprüften ESUG-Berater“ wird mit einer fünfstündigen Klausur abgeschlossen, in der u.a. eine Fallstudie entwickelt werden muss. Die Prüfung findet rund vier Wochen nach dem Lehrgangsende statt und wird ggf. durch eine mündliche Prüfung ergänzt.

Termin:

1. Modul: 12. – 15. September 2018
2. Modul :26. – 29. September 2018

Kosten Lehrgang
5.890,- Euro (inkl. USt.)

Lehrgang und Hochschulzertifikat
5.890,- Euro (inkl. USt.) zzgl. 520,- Euro

Anmeldung und weitere Informationen unter: www.esug-berater.org

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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