• Sächsische Druckguß verfügt über eine gute Auftragslage und blickt positiv in die Zukunft

Beucha/Leipzig, 24. November 2017. Im Eigenverwaltungsverfahren der Sächsischen Druckguß GmbH hat das Amtsgericht Leipzig am 6. November 2017 den vorgelegten Insolvenzplan bestätigt. Die Gläubiger nahmen zuvor den Insolvenzplan ohne Gegenstimmen an. In Kürze soll das Verfahren aufgehoben werden. Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH überwachte das Verfahren als Sachwalter. Das Unternehmen wurde von Buchalik Brömmekamp beraten.

Der Geschäftsbetrieb und die Produktion der Gießerei mit Sitz in Beucha bei Leipzig liefen in dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unverändert weiter. Alle Aufträge wurden in der gewohnten Qualität bearbeitet. Nahezu alle Arbeitsplätze blieben während des Verfahrens erhalten. Die Kunden und Lieferanten stehen weiterhin zum Unternehmen.

„Die einstimmige Zustimmung der Gläubiger und die Bestätigung durch das Gericht unterstreicht unser Sanierungskonzept, das den künftigen Weg der Gießerei aufzeigt. Alle Beteiligten haben uns während des Verfahrens ihr Vertrauen geschenkt und damit den Weg für die Sanierung geebnet. Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeitern, die die Doppelbelastung während des Sanierungsverfahrens mitgetragen haben“, erklärt Geschäftsführer Eduard Jahn.

„Mit der Bestätigung des Insolvenzplans ist das Eigenverwaltungsverfahren praktisch erfolgreich beendet. Die Sächsische Druckguß ist damit saniert und wieder wettbewerbsfähig aufgestellt“, sagt Sanierungsexperte Nils Averbeck, der die Unternehmensleitung gemeinsam mit Dr. Hubertus Bartelheimer (projektbegleitender Partner bei Buchalik Brömmekamp) während des Verfahrens unterstützte. Die Sanierung beinhaltet im Wesentlichen folgende drei Punkte: Sale-and-Lease-back von Anlagen zur Restrukturierung der Finanzierungslage, die Stärkung des Vertriebs, um die Kundenstruktur breiter aufzustellen, und die Optimierung der Produktionsprozesse.

Sachwalter Dr. Thiemann begleitete das Unternehmen während der Fortführung. Der PLUTA-Rechtsanwalt erklärt: „Ich freue mich über den erfolgreichen Verlauf der Eigenverwaltung. Das Verfahren war von einer offenen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten geprägt. Die Sächsische Druckguß verfügt über eine gute Auftragslage und kann positiv in die Zukunft blicken.“

Im Januar 2017 hatte die Sächsische Druckguß GmbH beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Amtsgericht folgte der Begründung des Unternehmens und stimmte dem Antrag zu. Bereits zehn Monate später folgt der Abschluss des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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