Ger­ma­nia Flug­ge­sell­schaft – Insol­venz­ver­wal­ter ver­klagt Pilo­tin­nen und Piloten

Immer mehr ehe­ma­li­ge Pilo­ten der Ger­ma­nia Flug­ge­sell­schaft mbH wer­den vom Insol­venz­ver­wal­ter ver­klagt. In den letz­ten Tagen setz­ten sich ver­mehrt Pilot:innen mit mir in Ver­bin­dung und schil­der­ten, dass sie von dem Insol­venz­ver­wal­ter Wien­berg ver­klagt wer­den. Betrof­fen sind Pilot:innen, die sich wei­ger­ten die „Dar­le­hen“ für die sog. Type-Ratings zurück­zu­zah­len und kei­nen Ver­jäh­rungs­ver­zicht gegen­über dem Insol­venz­ver­wal­ter erklärten.

Das Vor­ge­hen des Insol­venz­ver­wal­ters ist fragwürdig

Aus mei­ner Sicht ist das Vor­ge­hen des Insol­venz­ver­wal­ters nur bedingt nach­voll­zieh­bar. Denn in einem ers­ten „Pilot“-Verfahren hat das zustän­di­ge Lan­des­ar­beits­ge­richt eine gleich­lau­ten­de Kla­ge gegen den von mir ver­tre­te­nen Pilo­ten in der zwei­ten Instanz abgewiesen.

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt wies die Kla­ge des Insol­venz­ver­wal­ters ab

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt stell­te in sei­nem Urteil fest, dass die in § 4 Abs. 1 des Ver­tra­ges ver­ein­bar­te Rück­zah­lungs­klau­sel unwirk­sam ist, da sie den Pilo­ten unan­ge­mes­sen benach­tei­ligt. Dar­aus fol­ger­te das Lan­des­ar­beits­ge­richt, dass der Pilot die Kos­ten für das Type-Rating nicht an den Insol­venz­ver­wal­ter zah­len muss.

Das Urteil bestärkt Pilot:innen dar­in, die vom Insol­venz­ver­wal­ter gefor­der­ten Zah­lun­gen nicht zu leis­ten. Aller­dings soll­ten sich Pilot:innen auch schon vor dem Arbeits­ge­richt anwalt­lich ver­tre­ten las­sen. Die von der Ger­ma­nia gewähl­te recht­li­che Kon­struk­ti­on ist kom­plex und die Recht­spre­chung viel­schich­tig. Sowohl Kennt­nis­se im Arbeits­recht also auch im Kre­­dit- und Insol­venz­recht sind für eine erfolg­rei­che Ver­tei­di­gung gegen die Ansprü­che erfor­der­lich. Die Kos­ten für die (gericht­li­che) Ver­tei­di­gung über­neh­men regel­mä­ßig die Rechtsschutzversicherungen.

Zum Hin­ter­grund

Für das Füh­ren von Ver­kehrs­flug­zeu­gen benö­ti­gen Piloten:innen neben der eigent­li­chen Flug­li­zenz ein sog. Type-Rating bzw. Mus­ter­be­rech­ti­gung. Dabei han­delt es sich um die Berech­ti­gung, einen bestimm­ten Typ von Flug­ge­rät, also eine kon­kre­te Bau- oder Modell­rei­he (“Mus­ter”), zu füh­ren. Wäh­rend vie­le Flug­ge­sell­schaf­ten die Kos­ten die­ser Type-Ratings für ihre ange­stell­ten Pilo­ten über­nah­men, muss­ten die Pilot:innen der Ger­ma­nia den Betrag selbst auf­brin­gen. Vie­le Pilot:innen lie­hen sich das Geld von der insol­ven­ten Ger­ma­nia. Eben die­sen Betrag for­dert nun der Insol­venz­ver­wal­ter von den Pilot:innen zurück.

Zudem sind Rück­zah­lungs­an­sprü­che, die der Insol­venz­ver­wal­ter gel­tend macht, auch des­halb zwei­fel­haft, da die Berech­ti­gung nur für ein bestimm­tes Flug­zeug gilt. Ob Pilot:innen die­se Berech­ti­gung wei­ter­ver­wen­den kön­nen, ist also unklar, da mög­lich­wei­se bei einer ande­ren Air­line ein ande­re Bau- oder Modell­rei­he geflo­gen und damit eine ande­re Lizenz benö­tigt wird.

Zu mei­ner Person

Seit über zwölf Jah­ren ver­tre­te ich, Rechts­an­walt Sascha Borow­ski, als Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­rechts sowie geprüf­ter ESUG-Bera­­ter (DIAI) sowie Part­ner der Wirt­schafts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Man­dan­ten sowohl bei der Durch­set­zung als auch bei der Abwehr von Ansprü­chen in und außer­halb des Insolvenzverfahrens.

Über den Autor

Part­ner, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Sascha Borow­ski

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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