Haftungsrisiken: Wie schützen sich Geschäftsführer und Manager?

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Zuerst einmal sollte jedem Geschäftsführer bzw. Verantwortlichen bewusst sein, dass sich seine Pflichten bezüglich der Haftungsrisiken geändert haben, so Dr. Jasper Stahlschmidt, Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp im Gespräch mit Businesstalk am Kudamm. Auch sollte geprüft werden, inwieweit die bestehende D&O Versicherung des Unternehmers solche Risiken abdeckt und falls nötig sollte diese angepasst werden. Die D&O Versicherung (Directors & Officers) soll die Mitglieder der geschäftsführenden Organe eines Unternehmens vor Fehlern, die aufgrund der bestehenden „Managerhaftung“ das eigene Privatvermögen gefährden, schützen. Weiterhin für wichtig hält Dr. Stahlschmidt die Dokumentation der Geschäftsprozesse. Der Geschäftsführer muss eine Struktur im Unternehmen schaffen, die es ihm jederzeit ermöglicht, eine sich anbahnende Krise zu erkennen. Hierbei ist die Liquiditätsplanung von enormer Wichtigkeit. Sie muss gut geplant, durchdacht und notfalls angepasst werden. Wenn diese Informationen vorhanden sind, muss der Verantwortliche reagieren und alle in Frage kommenden Sanierungsoptionen prüfen und dokumentieren. Bei Einhaltung dieser Handlungsoptionen, kann das Haftungsrisiko des Unternehmers eingeschränkt werden, bzw. gänzlich entfallen.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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