Han­sea­ti­sche Fuß­ball Kon­tor Invest GmbH: Jetzt wird Inves­to­ren mit der Kla­ge gedroht

Nach­rang­dar­le­hens­gläu­bi­gern der Han­sea­ti­schen Fuß­ball Kon­tor Invest GmbH, die das ers­te Auf­for­de­rungs­schrie­ben des Insol­venz­ver­wal­ters Marc Ode­brecht (Kanz­lei Görg) igno­riert haben, wer­den nun unter Kla­ge­an­dro­hung zur Zah­lung aufgefordert.

Zunächst hat­te der Insol­venz­ver­wal­ter die Zeich­ner sog. Nach­rang­dar­le­hen selbst zur Zah­lung der sei­ner­zeit von der insol­ven­ten Gesell­schaft an die Anle­ger aus­ge­zahl­ten Gel­der auf­ge­for­dert. Anle­ger, die sich bis heu­te nicht anwalt­lich ver­tre­ten las­sen oder den Betrag nicht gezahlt haben, erhiel­ten in den letz­ten Tagen erneut Post. Zu dem ursprüng­lich vom Insol­venz­ver­wal­ter gefor­der­ten Betrag kom­men nun noch die Rechts­an­walts­kos­ten der von ihm beauf­tra­gen Rechts­an­wäl­te hinzu.

Dabei ist der behaup­te­te Anspruch des Insol­venz­ver­wal­ters alles ande­re sicher, so Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Sascha Borow­ski von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp. Der Insol­venz­ver­wal­ter sowie die von ihm beauf­tra­gen Rechts­an­wäl­te ver­tre­ten die Auf­fas­sung, dass die zurück­ge­for­der­ten Zah­lun­gen der Insol­venz­an­fech­tung gemäß §§ 134 Abs. 1, 129 InsO unter­lie­gen. Zurück­ge­for­dert wer­den Zah­lun­gen, wel­che die Inves­to­ren in den letz­ten 4 Jah­re vor dem Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens erhiel­ten. Bei die­sen Zah­lun­gen soll es sich um sog. „unent­gelt­li­che Leis­tun­gen“ der insol­ven­ten Han­sea­ti­schen Fuß­ball Kon­tor Invest GmbH han­deln. Inso­weit wird auf die ver­meint­li­che Ver­ein­ba­rung eines „qua­li­fi­zier­ten Rang­rück­tritts“ abge­stellt.

Von einer vor­schnel­len Zah­lung der gefor­der­ten Beträ­ge rät Rechts­an­walt Borow­ski ab. Aller­dings soll­ten die betrof­fe­nen Inves­to­ren die Schrei­ben der geg­ne­ri­schen Rechts­an­wäl­te nicht igno­rie­ren. Der Insol­venz­ver­wal­ter muss die dem­nächst ein­tre­ten­de Ver­jäh­rung hem­men, sodass die kurz­fris­ti­ge Kla­ge­er­he­bung gegen die Inves­to­ren nicht unwahr­schein­lich ist.

Die­ser ist, so Rechts­an­walt Borow­ski, der bereits zahl­rei­che in Anspruch genom­me­ne Inves­to­ren auch in ver­gleich­ba­ren Ver­fah­ren ver­tritt, wohl nicht wirk­sam ver­ein­bart, was meh­re­re Grün­de hat. Frag­lich ist u.a., ob der qua­li­fi­zier­te Rang­rück­tritt wirk­sam ein­be­zo­gen wur­de. Zudem bestehen wei­te­re Ver­tei­di­gungs­mög­lich­kei­ten. Auch muss in jedem Ein­zel­fall geklärt wer­den, ob die Inves­to­ren nicht „ent­rei­chert“ sind.

Dar­über hin­aus stellt sich in jedem Ein­zel­fall die Fra­ge, ob im Rah­men des sei­ner­zei­ti­gen Ver­trags­schlus­ses über die bestehen­den Wider­rufs­rech­te aus­rei­chend infor­miert wur­de. Eine feh­ler­haf­te oder sogar unter­blie­be­ne Beleh­rung über das Wider­rufs­recht könn­te den Inves­to­ren nicht nur im Rah­men der Ver­tei­di­gung hel­fen, son­dern könn­te den Nach­rang auch im Insol­venz­ver­fah­ren mit der Fol­ge ent­fal­len las­sen, dass auch die Gläu­bi­ger der „Nach­rang-“Dar­le­hen eine Insol­venz­quo­te erhalten.

Wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se für betrof­fe­ne Anleger

Im Rah­men der Ver­tei­di­gung gegen die Anfech­tungs­an­sprü­che bedarf es sowohl kapi­tal­markt­recht­li­cher als auch insol­venz­recht­li­cher Exper­ti­se, wes­halb die Ver­tei­di­gung nicht in eige­ner Regie erfol­gen soll­te, son­dern aus­schließ­lich durch inso­weit spe­zia­li­sier­te Rechts­an­wäl­te vor­ge­nom­men wer­den sollte.

Betrof­fe­ne Anle­ger kön­nen sich an Herrn Rechts­an­walt Borow­ski (zugleich Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) wen­den, der ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch anbietet.

Über Buch­a­lik Brömmekamp

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u. a. vom Focus zur Top-Wir­t­­schafts­­­kan­z­­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

Seit über zehn Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Sascha Borow­ski (Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren sowohl bei der Abwehr von For­de­run­gen durch den Insol­venz­ver­wal­ter, als auch bei der Durch­set­zung von Ansprü­chen geschä­dig­ter Investoren.

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che. Set­zen Sie sich ger­ne mit uns per E‑Mail, per Tele­fon oder pos­ta­lisch mit uns in Verbindung.

Sascha Borow­ski
Kon­takt zu Sascha Borowski

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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