Mit dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 3. 1. 2013 (künftig InsO-E) wird jetzt erstmals ein Vorschlag für die Bewältigung von Insolvenzen konzernverbundener Unternehmen vorgelegt. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen des Gesetzesentwurfs dargestellt und diskutiert, ob sich diese Reformvorschläge problemlos mit dem ESUG – insbesondere mit der Eigenverwaltung – in Einklang bringen lassen.

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