Mit dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 3. 1. 2013 (künftig InsO-E) wird jetzt erstmals ein Vorschlag für die Bewältigung von Insolvenzen konzernverbundener Unternehmen vorgelegt. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen des Gesetzesentwurfs dargestellt und diskutiert, ob sich diese Reformvorschläge problemlos mit dem ESUG – insbesondere mit der Eigenverwaltung – in Einklang bringen lassen.

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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