Experten gehen davon aus, dass von den jährlich rund 30.000 insolventen Unternehmen, die einen Insolvenzantrag stellen, etwa 5.000 grundsätzlich sanierungsfähig wären – wenn rechtzeitig der Weg zu einer Sanierung unter Insolvenzschutz überlegt und das Verfahren professionell vorbereitet würde. Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das zum 1. März 2012 in Kraft getreten ist, bietet die Insolvenzordnung mit dem Schutzschirmverfahren und einer gestärkten Eigenverwaltung neue Handlungsoptionen in der Krise, bei denen der Unternehmer weiterhin „am Ruder“ bleibt.

 

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos