• Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter

Erkrath. 18. Februar 2015. Die Industrie + Werbedruck Westphal GmbH hat beim Amtsgericht Wuppertal einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Damit kann Geschäftsführer Thomas Fischer das Sanierungsverfahren selbstständig durchführen. Das Verfahren wird durch Volker Schreck als Sanierungsgeschäftsführer begleitet. Schreck kommt von dem auf Sanierung spezialisierten Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp. Darüber hinaus bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Johannes Koepsell von der Kanzlei GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal zum vorläufigen Sachwalter. Der Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Die rund 60 Mitarbeiter sind heute in einer Betriebsversammlung über das Verfahren informiert worden. Im Verfahren sollen alle Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage ist der Weggang eines Großkunden, der aufgrund einer Neuaufstellung die Aufträge zentralisierte. „Wir werden nun in einem Sanierungskonzept aufzeigen, wie das Unternehmen entschuldet werden kann. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir den Turnaround schaffen werden, da die Produkte innovativ sind und die Kunden zu dem Unternehmen stehen“, erklärt Volker Schreck. Die Geschäftsführung wird nun unverzüglich die Gespräche mit den Beteiligten aufnehmen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind für die nächsten drei Monate durch das Insolvenzgeld gesichert. „Der Geschäftsbetrieb der Druckerei läuft unverändert weiter. Wir werden die aktuellen und die künftigen Kundenaufträge reibungslos bearbeiten“, erklärt Geschäftsführer Thomas Fischer.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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