Die Insolvenz der Air Berlin ist ein harter Schlag für die Beschäftigten von Air Berlin. Auch wenn Verdi und Vereinigung Cockpit für den Erhalt der Arbeitsplätze kämpfen, gibt es einige Besonderheiten in der Eigenverwaltung zu beachten.

Buchalik Brömmkamp führt am Montag, 21.8.2017, ab 17 Uhr eine Informationsveranstaltung durch, die über die Auswirkungen der Insolvenz und die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere bei Kündigungen, Arbeitsplatzverlegung und Vergütungsänderungen aufklärt. Als unabhängige Experten im Arbeitsrecht erklären wir die Eigenverwaltung und zeigen auf,
was ein (Teil-)Verkauf der Airline für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet.

Die Veranstaltung, die kostenlos ist, findet bei Buchalik Brömmekamp in Düsseldorf statt. Die Anmeldung kann nur online unter www.bb-seminare.de erfolgen. Über die Berücksichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Eingänge.

Referent:

Rechtsanwalt Michael Kothes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht und berät für die Düsseldorfer Sozietät und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen außerhalb und innerhalb der Insolvenz. Sein besonderer Schwerpunkt liegt im Insolvenzarbeitsrecht, also der Bearbeitung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht in der Insolvenz aufkommenden Fragestellungen. Als Experte für das Arbeitsrecht in der Insolvenz ist er regelmäßig als Referent, unter anderem für die Steuerberaterkammern Köln und Westfalen, als auch als arbeitsrechtlicher Autor des Kommentars zum Insolvenzrecht Kraemer/Vallender/Vogelsang tätig.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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