Ratenzahlungsvereinbarungen bleiben für Gläubiger sehr gefährlich, wie ein aktueller Beschluss des BGH vom 24.09.2015 – IX ZR 308/14 zeigt. Die Entscheidung relativiert das Urteil des Gerichts vom 16.04.2015 und belegt wieder einmal: Eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ist entscheidend. Im Rahmen dieser Würdigung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung zu berücksichtigen. Und zwar im Zweifel zum Nachteil des Gläubigers! Eine Ratenzahlungsvereinbarung muss daher „richtig“ gemacht werden. Zudem hat der Gläubiger in der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter nur Erfolg, wenn die Gesamtumstände durch Spezialisten zielgenau herausgestellt werden.

BGH Beschluss zur Ratenzahlung

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