Wie das BMJ (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, soll kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten geschaffen werden. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in die wirtschaftliche Schieflage geraten.

Voraussetzung für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Auch wenn dieses Vorhaben ein absolut zu begrüßendes Signal des BMJ ist, wird die Aussetzung der Antragspflichten dennoch an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Um dem Risiko einer etwaigen Geschäftsführerhaftung zu begegnen, prüfen wir gerne für Sie, ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Ihrem konkreten Einzelfall greifen wird.

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung unter www.corona-unternehmenskrise.de auf dem Laufenden und stehen Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz beratend zur Verfügung!

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos