Wie das BMJ (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, soll kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten geschaffen werden. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in die wirtschaftliche Schieflage geraten.

Voraussetzung für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Auch wenn dieses Vorhaben ein absolut zu begrüßendes Signal des BMJ ist, wird die Aussetzung der Antragspflichten dennoch an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Um dem Risiko einer etwaigen Geschäftsführerhaftung zu begegnen, prüfen wir gerne für Sie, ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Ihrem konkreten Einzelfall greifen wird.

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung unter www.corona-unternehmenskrise.de auf dem Laufenden und stehen Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz beratend zur Verfügung!

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos