Insolvenzrecht: Politik plant weitere Änderungen

Die Insolvenzantragspflicht ist aktuell wegen der Corona-Krise teilweise ausgesetzt. Die Bundesregierung erwägt zudem weitere Lockerungen – etwa bei der privaten Haftung für Geschäftsführer und Gesellschafter. Bis Ende des Jahres sind wegen der Corona-Krise überschuldete Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit. Darauf hat sich das Kabinett diese Woche geeinigt. Damit gehen die seit März geltenden Lockerungen im Insolvenzrecht in die Verlängerung. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt allerdings ab Oktober nicht mehr für zahlungsunfähige Firmen. Ein Kommentar von Robert Buchalik.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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