Die Langendorf GmbH hat einen weiteren Meilenstein bei der Sanierung des Unternehmens erreicht. Das Amtsgericht Bochum eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fahrzeugbauers und hat zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. Damit können die Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt des Unternehmens durch die Geschäftsführung um den geschäftsführenden Gesellschafter Heinz Bernd Langendorf und den Sanierungsgeschäftsführer Jens Daniel von der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH weiterhin unter Aufsicht des Sachwalters umgesetzt werden. Zum Sachwalter wurde Ulrich Zerrath, Recklinghausen, bestellt, der bereits als vorläufiger Sachwalter bestellt war.

Der vorläufige Gläubigerausschuss, dem neben der Hausbank, ein Vertreter des Lieferantenpools, der Betriebsratsvorsitzende, ein Dienstleister des Unternehmens sowie ein Kleingläubiger angehört, unterstützt das Sanierungskonzept. Die Produktion und die Auslieferung an Kunden laufen auch im eröffneten Verfahren ungehindert weiter.

Die Langendorf GmbH hatte am 28. November 2012 einen Insolvenzantrag gestellt. Schon damals ordnete das Amtsgericht Bochum auf Antrag von Langendorf eine vorläufige Eigenverwaltung an, die vom vorläufigen Gläubigerausschuss einstimmig befürwortet wurde. Das aktuelle Sanierungskonzept wurde von der Düsseldorfer Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp weiterentwickelt „Derzeit laufen die Maßnahmen zur operativen Restrukturierung und Verbesserung der internen Abläufe auf Hochtouren“, erklärt der zuständige Partner Prof. Dr. Jochen Vogel von Buchalik Brömmekamp. Mit der juristischen Beratung beauftragte Langendorf die Kanzlei Buchalik Brömmekamp.

Das Unternehmen Langendorf GmbH ist ein internationaler und renommierter Hersteller von Kippern, Innenladern, Flexlinern und Tiefladern. Das Kerngeschäft ist der kundenspezifische Fahrzeugbau für kleine und mittelgroße Kunden aus den Bereichen Logistik, Glas- und Bauindustrie, Entsorgung sowie Landwirtschaft.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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