Insolvenzverwalter der MS Primus fordert Rückzahlungen von Anlegern

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Anleger von Schifffonds sehen sich vermehrt der Inanspruchnahme von Insolvenzverwaltern ausgesetzt. Die Investition als (Treuhand-)Kommanditist liegt meist Jahre zurück. Regelmäßig bleiben zunächst die versprochenen „Renditen“ aus, bevor der Fonds in Schieflage gerät und Sanierungsbeiträge gefordert werden, so Rechtsanwalt Sascha Borowski. Scheitern die Sanierungsbemühungen, werden vielfach Insolvenzverfahren eröffnet. Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter fordert die Gläubiger auf, ihre Forderungen anzumelden, die sodann geprüft und festgestellt werden. Im weiteren Verlauf werden oft die eigentlichen Investoren / Anleger aufgefordert die meist Jahre zurückliegenden Zahlungen, die seinerzeit noch als „Renditen“ ausgeschüttet wurden, zurückzuzahlen. Sollten diese Zahlungen eine sogenannte Eigenkapitalrückgewähr (§§ 171, 172 HGB) darstellen, werden die Anleger zur Rückzahlung dieser aufgefordert. Ob dahingehende Forderungen berechtigt sind, sollte zunächst geprüft werden, bevor Zahlungen geleistet werden. Anleger haben in dieser Situation verschiedene Handlungsmöglichkeiten.

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